Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 01.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Aufgrund des Wegfalls der gebundenen Ganztagesklassen sowie der Anpassung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (von 410 € auf 800 €) wurden die Richtlinien zur Budgetierung der Grundschule neu angepasst.

Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. Die Höchberger Grundschule ist schon seit vielen Jahren budgetiert.

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplans 2021 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen.

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister, ….

Die Budgetrichtlinien wurden im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen. Sie sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.

Bei der Berechnung des Budgets werden die Anzahl der Schüler sowie die Schulsozialprojekte berücksichtigt.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 14:29 Uhr