Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2019-034 Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.01.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt eine Baugenehmigung für einen geplanten Dachgeschoßausbau mit Fenster in der Giebelfassade und einem Zwerchgiebel.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 einen Antrag auf Vorbescheid für einen Dachgeschoßausbau und die Erstellung von Dachaufbauten nicht zugestimmt. Grundlage hierfür war die Stellungnahme des Stadtplanungsbüros Wegner vom 29.10.2018.
Der Bauwerber hat umgeplant und legt jetzt einen Antrag auf Baugenehmigung vor.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung der Fl.-Nr. 69/3 fehlt.
- Die Darstellung der Abstandsfläche fehlt in den Plänen.
- Die Berechnung und Darstellung der Stellplätze mit dem erforderlichen Stauraum fehlt.

Mit Schreiben vom 16.09.2019 teilt der Nachbar mit der Fl.-Nr. 69 mit, dass aufgrund des großen Zwerchgiebels mit Vollverglasung und vorgesetztem Balkon er den Nachbarschutz negativ beeinflusst sieht und aus seiner Sicht die daraus resultierenden Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden können. Er bittet um Überprüfung.

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Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 über den o.g. Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Dem Bauwerber sollen in einem Beratungsgespräch mit dem Städteplaner, Herrn Wegner und der Verwaltung im Zuge der städtebaulichen Beratungen dennoch Möglichkeiten aufgezeigt werden, die eine positive Umsetzung in Aussicht stellen. Die Verwaltung wird diesbezüglich Kontakt mit dem Bauwerber aufnehmen.“

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Am 12.11.2019 wurde eine Ausfertigung der Bauantragsunterlagen an den Bauherrn für ein Beratungsgespräch mit unserem Städteplaner, Herrn Wegner, ausgehändigt.

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Die Verwaltung gibt nochmal die Stellungnahme des Städteplaners, Herrn Dipl.-Ing. Wegner vom 17.09.2019, bekannt:

„3. Bewertung der Planung vom 21.03.2019
  • Das Gestaltungshandbuch „Haus und Hof“ betont die Wichtigkeit einer ruhigen, ungestörten Dachfläche (Seite 12/13). Gauben und Dachaufbauten sollen eine untergeordnete Rolle spielen (Seite 18/19: „Große Aufbauten oder Zwerchhäuser, die direkt aus der Fassade aufwachsen, sind für das Ortsbild nicht typisch und wirken störend“). Diese Maßgabe wird durch die vorgelegte Planung nicht berücksichtigt.
Anmerkung: wurde auch in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt
  • Der geplante Zwerchgiebel an der Südwestfassade ragt in den Zeichnungen der Nordwestansicht über den First hinaus. Dies ist zu vermeiden. Gauben sollten, wie in der Zeichnung „Südwestansicht“ dargestellt, deutlich unterhalb des Firstes enden.
Anmerkung: wurde in der aktuellen Planung berücksichtigt
  • Die geplante großflächige Verglasung der Giebel, besonders auf der weithin sichtbaren Nordwestseite, passen weder ins Ortsbild noch zur übrigen Gestaltung des Wohnhauses (traditionelle Lochfassade). Besonders eine geschossübergreifende Verglasung ist zu vermeiden. Die Giebelfassade sollte als klassische Lochfassade mit Einzelfenstern ausgeführt werden (siehe Gestaltungshandbuch Seite 29).
Anmerkung: wurde in der aktuellen Planung teilweise berücksichtigt“


4. Empfehlungen

Die vorgelegte Planung berücksichtig in Teilbereichen (Höhe der Gaube im Bezug zum First, großflächige Verglasung der talseitigen Giebelfläche) die zur Planung vom 21.03.2019 gegebenen Empfehlungen.

Die grundsätzliche Problematik des überdimensionierten Zwerchhauses, welches eine erhebliche Veränderung der bestehenden Gebäudekubatur darstellt, besteht jedoch weiter. Die Planung entspricht somit insgesamt nicht den Vorgaben des Gestaltungshandbuches „Haus und Hof“.

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Weiter wird dem Bau- und Umweltausschuss das Schreiben des Architekten Meisner vom 20.12.2019 bekannt gegeben.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber gemäß Schreiben seines Architekten vom 20.12.2019 den Balkon aus der Planung entnimmt und dafür ein französisches Balkongeländer einplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 3

Einer möglichen zweiten Wohneinheit wird nicht zugestimmt, da der erforderliche Stellplatznachweis hierfür nicht vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Thomas Scheder persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Datenstand vom 21.01.2020 13:19 Uhr