Antrag Nr. 2020-003; Antrag auf Befreiung von dem erforderlichen Stauraum für die Toranlage zur Zufahrt/Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3649/5, Bürgermeister-Seubert-Straße 37, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.02.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen eine genehmigungsfreie straßenseitige Einfriedung aus Mauerwerk in einer Höhe zwischen 1,70 m und 2,00 m. An der Zufahrt zur Garage plant der Bauwerber straßenbündig Metalltore in der Höhe von 1,70 m und 1,80 m. Weiter planen sie auf dem Mauerkopf zwei Spiegel, um bei einer Ausfahrt den öffentlichen Verkehrsraum/Fußgängerweg einsehen zu können. Der Antrag, bestehend aus Anschreiben und Fotomontagen,  wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt.

Die Antragsteller beantragen eine Befreiung von der Garagenverordnung und von der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Danach ist ein Stauraum von mindestens 3,00 m erforderlich. Die geplante Toranlage ist straßenbündig ohne Stauraum.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2020 09:51 Uhr