Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2020-009; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1262, Greinbergweg 19, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.02.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant das oben genannte Grundstück mit einem Einfamilienwohnhaus mit Nebengebäude/Garage zu bebauen. Hierfür sind nach Mitteilung des Planers folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Greinbergweg“ erforderlich:

  1. Die zulässige Wandhöhe von 3,50 m wird um 0,20 m auf 3,70 m überschritten.
  2. Die zulässige Auffüllung an der Terrasse von 1,50 m wird um 0,43 m auf 1,93 m überschritten.
  3. Die festgesetzte Garagenhöhe von 3,00 m wird um 0,25 m auf 3,25 m überschritten.

Der Bauwerber fragt an, ob der Bau- und Umweltausschuss diesen Befreiungen/Abweichungen zustimmt. Danach soll der Bauantrag erstellt werden.

Das Schreiben und der Antrag sowie die dazugehörigen Zeichnungen werden dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt.

Beschluss

Dem Antrag und den damit verbundenen Befreiungen und Abweichungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2020 09:51 Uhr