Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Würzburg, Schreiben vom 19.12.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.02.2020 ö 2.11

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der Ortsgruppe Höchberg folgende Stellungnahme ab:
Wir halten unsere Stellungnahme vom 04.07.2018 (siehe Anlage) aufrecht.

Stellungnahme vom 04.07.2018:
 
Mit Umsetzung der vorliegenden Planung würde in Höchberg erneut ein wertvolles Biotop verschwinden, erneut würde man wertvolle Streuobstbereiche, die auf Jahrzehnte nicht ausgleichbar sind und deren Verlust sich negativ auf das gesamte Umfeld auswirken würden, opfern. Der BUND Naturschutz lehnt die vorliegende Planung aufgrund der hohen und nicht ausgeglichenen Folgen für das ganze Gebiet daher ab. Auch das gutachterliche Fazit der saP macht den hohen und nicht ausgleichbaren Verlust für das gesamte Umfeld deutlich:
„Das Plangebiet erfüllt eine ökologische Funktion als Lebensraum für heimische Vogelarten und Lebensraumelement für Fledermäuse. Es ist zu erwarten, dass bei Realisierung des Bauvorhabens einzelne Fortpflanzungs- und Ruhestätten heimischer Singvogelarten zerstört werden. Alle Brutvögel der Umgebung sind zudem durch den Verlust eines bedeutsamen Nahrungshabitats betroffen, so dass auch Fortpflanzungsstätten, die nicht im Plangebiet liegen, betroffen sein können. Die künftige Nutzung als Wertstoffhof führt zu einer erhöhten Präsenz von Menschen, deren Aktivitäten und Verkehr. Eine störende Wirkung auf unmittelbar angrenzende Bruthabitate heimischer Vogelarten ist zu erwarten. Die Biodiversität im Plangebiet wird deutlich abnehmen. Es ist zu erwarten, dass nach Abschluss der Bauvorhaben ubiquitäre Vogelarten, wie z. B. Blau- und Kohlmeise wieder wenige Nistmöglichkeiten vorfinden. Insgesamt ist jedoch mit einer geringeren Artenvielfalt und -abundanz zu rechnen.“

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aufgrund der hohen Bedeutung der Streuobstwiese den Kompensationsfaktor im Rahmen der nach dem „Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ möglichen Spanne von 1,0 bis 3,0 auf 2,0 zu erhöhen.
Neben der Ausgleichsfläche im unmittelbaren Umfeld werden hierdurch zusätzlich auch an anderer Stelle, etwa 900 m westlich des Eingriffsbereichs, langfristig neue Streuobstbestände geschaffen. Durch die geplante Blühfläche auf der angrenzenden Ausgleichsfläche steht jedoch auch kurzfristig ein neues Nahrungshabitat zur Verfügung. Die geplanten Ausgleichsflächen stellen, u. a. als neue Ortsrandeingrünung, aufgrund der größeren Entfernung zu Straßen und gewerblichen Nutzungen langfristig einen günstigeren Standort als die bestehende Biotopfläche dar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2020 09:51 Uhr