Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bedingt durch die im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise, der hierzu gefassten Beschlüsse in den vorausgegangenen Tagesordnungspunkten 2.1 bis 2.13 wurde der Bebauungsplanentwurf geändert. Dies hat die Durchführung eines nochmaligen (verkürzten) Beteiligungsverfahren zur Folge (§ 4a Abs. 3 BauGB). In diesen Beteiligungsverfahren dürfen Stellungnahmen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 11.02.2020 mit Begründung und Umweltbericht und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Einholung der
Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB dürfen Stellungnahmen in diesem Beteiligungsverfahren nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planentwürfe vorgebracht werden. Zudem wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf eine angemessene Frist von zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) und die Einholung der Stellungnahmen auf die von den Änderungen und Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2020 09:51 Uhr