Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-013; Anbringung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 5/2, Hauptstraße 35, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.03.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Anbringung einer Werbeanlage an der Giebelfassade.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Eine Baubeschreibung geht nur aus den Planunterlagen hervor, danach ist geplant, ein Aluminium Strangpressprofil (bepulvert RAL 5002) in der Größe von 6,063 m x eine Höhe von 0,543 m auf der Fassade anzubringen. Auf diesem Profil kommt ein Schriftzug in der Höhe von 140 mm.

Das Grundstück liegt im Bereich der Gestaltungssatzung des Marktes Höchberg. Danach sind Werbeanlagen an einer Fassade bis max. 6 % zulässig. Der Bauwerber plant eine Fläche von 6,8 %. Beleuchtet ist die Anlage mit einer LED-Leiste 12 Volt, 13 Watt/m. Weiter ist der geplante Blau-Ton der Werbeanlage gemäß unserem Gestaltungskonzept nur als Subdominantfarbe zulässig, diese dient nur für Dach- und Sockelflächen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits am 10.07.1989 eine ähnliche Werbeanlage genehmigt wurde.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag für die Werbeanlage in der vorgelegten Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit einer erforderlichen Befreiung von der Gestaltungssatzung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Marktgemeinderat Markus Linsenmeyer war bei Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 07.04.2020 09:12 Uhr