Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-014; Abbruch des bestehenden Dachs, Ausbau und Wiedererrichtung des Dachs mit Dachgauben, Umbau des 1. OG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 884, Würzburger Straße 49, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.03.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Abbruch des bestehenden Daches, die Wiedererrichtung und den Ausbau zur Gewinnung weiteren Wohnraums.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Abstandsflächen liegen teilweise nicht auf dem eigenen Grundstück. Ein Abstandsflächennachweis fehlt. Ein Antrag auf Genehmigung einer Abweichung liegt dem Bauantrag bei. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren, die Abstandsflächen zu prüfen.
- Für die geplante Dacherhöhung plant der Bauwerber einen Kniestock in der Höhe von ca. 70 cm bis 80 cm.
- Die geplante Traufhöhe talseits beträgt 9,31 m, im Bereich der Gaube 10,92 m und bergseits 7,18 m und 8,80 m.
- Die Überprüfung der Stellplätze hat folgendes ergeben:
Das heutige Grundstück Fl.-Nr. 884 war im Jahre 1981 geteilt. Die Hausnummer 47 und die Hausnummer 49 hatten jeweils ein eigenes Grundstück. Die Bauwerberin von Hausnummer 47 hat im Jahr 1981 eine Doppelgarage für das Anwesen Hausnummer 47 errichtet. Das Haus Nr. 49 hat im Untergeschoss eine Garage.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung § 1 entsteht bei Änderung ein zusätzlicher Stellplatzbedarf, wenn die Gesamtwohnfläche sich um mehr als 10 % vergrößert. Im Gebäude besteht zurzeit eine Wohnfläche von 181,84 m², neu errichtet werden 76,82 m². Nach der Satzung beträgt der zusätzliche Bedarf bei Wohnraum je angefangene 50 m² ein Stellplatz, daraus resultiert, dass für den Dachaufbau zwei Stellplätze zusätzlich nachzuweisen sind. Der Nachweis fehlt.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der geplanten Dachaufstockung und einem Kniestock von ca. 70 cm bis 80 cm besteht Einverständnis.

Dem Bauantrag wird zugestimmt, sofern ein weiterer Stellplatz in der Garage für die Vergrößerung der Wohneinheit nachgewiesen wird. Da nach der vorliegenden Planung eine Abtrennung des Dachgeschosses als separate Wohneinheit ausgeschlossen werden kann, wird auf den zweiten notwendigen Stellplatz verzichtet.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, sofern die Bauwerber den Antrag entsprechend geändert haben.





Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 10.03.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2020 09:12 Uhr