Antrag auf Nutzungsänderung Nr. 2020-19; Nutzungsänderung von Teilbereichen der Büroräume zur Fußpflege auf dem Grundstück Fl.-Nr. 443/2, Florian-Geyer-Weg 4a, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.03.2020 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant Teilbereiche der Büroräume in Räume für eine Fußpflege umzubauen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt.
- Der Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme mit Stellplatzflächen fehlt.
- Das Formular „Baubeschreibung“ fehlt.
- Gemäß Genehmigungsbescheid vom 14.01.1998 sind für das Anwesen sieben Stellplätze erforderlich. Drei Stellplätze für die gewerbliche Nutzung, zwei Stellplätze für das bestehende Wohnhaus und zwei Stellplätze für eine weitere Wohnnutzung.
- Gemäß Ziffer 9.9 sind für Friseur- und Kosmetiksalons je 20 m² Nutzfläche ein Stellplatz, jedoch mindestens zwei Stellplätze erforderlich.

Daraus folgt, dass gegenüber dem Genehmigungsbescheid vom 1998, zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich sind.

In den vorliegenden Unterlagen wurden sieben Stellplätze dargestellt. Zwei zusätzliche Stellplätze sind gemäß vorhandener Genehmigung im Kellergeschoß des Gebäudes.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2020 09:12 Uhr