Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-021; Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Doppelhaus, Multiparker für 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1355/0, Winterleitenweg o. Nr., § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 über einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten auf o. g. Grundstück beraten und folgenden Beschluss gefasst.

Beschlussfassung vom 11.12.2018

„Inwieweit das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, ist im Genehmigungsverfahren zu klären.
  1. Zwei Stellplätze entlang des Winterleitenweges können in der geplanten Form anerkannt werden. Sechs Stellplätze oberhalb der geplanten Zufahrt können vom Markt Höchberg nicht anerkannt werden.
  2. Ein Multiparksystem (3 x 3 Stellplätze) kann vom Markt Höchberg aufgrund der engen Straßenführung und des fehlenden erforderlichen Stauraumes nicht anerkannt werden.
Abstimmung: 11 : 0“

Daraufhin hat der Bauwerber umgeplant. Die Planung bezieht sich jetzt auf ein Gebäude/Doppelhaus und zwei Stellplätze als Multiparksystem im Bereich des Winterleitenweges.

Die Bauvoranfrage für zwei Wohneinheiten und Duplex-Parker wurde im Zuge der Innenraumentwicklung mit dem Städteplaner des Marktes Höchberg, Herrn Wegner, und den Antragstellern im Rathaus vorbesprochen.

Auf eine Nachbarbeteiligung hat der Bauwerber gemäß Art. 71 BayBO verzichtet.

Der Vertreter des Bauherrn stellt mit Schreiben vom 09.03.2020 folgende Frage:

„Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch Errichtung eines Multiparksystems (2 x 2 Stellplätze) anstelle der straßenseitig befindlichen Doppelgarage erbracht wird.“

Der Ferienausschuss hat am 28.04.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 28.04.2020

„Beschluss 1:
Mit der Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und der Errichtung eines Multiparkers mit 2 x 2 Stellplätzen, gemäß vorgelegter Zeichnung, besteht Einverständnis.
Abstimmung: 0 : 11
Auf Grund des Beschlussergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bauwerber mitzuteilen, dass eine Zustimmung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und eines Multiparksystems am Winterleitenweg nur dann in Aussicht gestellt werden kann, sofern der erforderliche Stauraum nachgewiesen wird. Alternativ wird die Zustimmung zu einer Befreiung vom Stauraum bei einer Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus ohne Multiparker in Aussicht gestellt.
Abstimmung: 11 : 0“

Die neue Planung wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.


Beratung:

Das Schreiben der Antragsteller und die neue Planung vom 05.05.2020 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Darin teilt er mit, dass neben den Doppelparkern noch 2 Stellplätze (Einfahrwarteraum, Einfahrwarteraum provisorisch) zur Verfügung stehen.

Weiter hat er zusätzlich die Multiparker (Doppelparker) parallel zur Straße geplant.
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass bei dieser Lösung nur ein Pkw-Warteraumstellplatz zur Verfügung steht und die Zu- und Abfahrt schwieriger ist.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der neuen Planung vom 04.05.2020, Schreiben vom 05.05.2020 mit 2 Stellplätzen als Warteraum, zuzustimmen.

Beschluss

Mit der Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohnungen und der Errichtung eines Multiparkers (Doppelparker für 2 x 2 Stellplätze) gemäß Planung vom 04.05.2020 und der Errichtung von 2 Stellplätzen als Warteraum besteht Einverständnis (Beiblatt 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 08:23 Uhr