Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-030; Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Doppelhaushälfte mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3926/2, Im Wiesengrund 5, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf o. g. Grundstück die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Doppelhaushälfte (Grenzbebauung).

Aufgrund der Gebäudeplanung und der Topografie des Grundstückes sind Befreiungen von der Höheneinstellung erforderlich.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlenden Entwässerungspläne werden nach Rücksprache mit dem Architekten kurzfristig nachgereicht.
- Der Bauherr ist wohnhaft in 85604 Zorneding. Die Unterschrift wird in den nächsten Tagen geleistet.

Der Antragsteller beantragt nachfolgende Befreiungen:

- Durch die Topografie bedingt muss die Terrasse im hangseitigen Bereich abgegraben werden. Zulässig nach Bebauungsplan sind 30 m². Aufgrund der Grundstücksbreite ergibt sich eine Größe von rund 55 m².
- Eine Ausführung der Dachgauben ist bei einer Dachneigung ab 38 Grad zulässig. Der Bauwerber plant eine Flachdachgaube bei einer Dachneigung von 35 Grad.
- Bergseits entsteht für die geplante Terrasse im Dachgeschoss ein Flachdach. Auch hier ist eine Befreiung erforderlich.
- Die zulässige bergseitige Wandhöhe beträgt 3,80 m. Aufgrund des Gebäuderücksprunges entsteht auf der Rückseite des Gebäudes eine Wandhöhe von teilweise 5,24 m.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Giebelwand auf der Grundstücksgrenze den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht und der Nachbar entsprechend anbauen kann.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom  19.05.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 08:23 Uhr