Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-033; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1318, Winterleitenweg 74, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.05.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant das bestehende Gebäude im Untergeschoss und im Erdgeschoss zu erweitern und zudem die Neuerrichtung eines Dachgeschosses mit Pultdach.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Das vorhandene, zukünftige Gelände ist in den Planunterlagen nur schematisch eingezeichnet. Die Bemaßung der Höhenkoten fehlt.
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt (bei Bauvoranfrage jedoch nicht zwingend erforderlich).
- Das Schreiben des Antragstellers vom April 2020 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Darin wird angefragt:
1. Ist der Anbau an das bestehende Wohnhaus in der geplanten Weise möglich?
2. Sind die Vergrößerung des Dachstuhls und der Ausbau des Dachgeschosses in der geplanten Weise möglich?
3. Ist die vorgesehene Ausführung der Erweiterung möglich?
- Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 1318 nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen ist. Somit ist das Grundstück nicht erschlossen. Auch fehlt der erforderliche Stellplatznachweis für eine mögliche Vergrößerung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag nicht zuzustimmen, da das Grundstück nicht an der öffentlichen Erschließung anliegt und der dafür erforderliche Stellplatznachweis nicht geführt wurde.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da das Grundstück nicht an der öffentlichen Erschließung anliegt und ein Stellplatznachweis nicht geführt wurde.

Dem Bauwerber ist mitzuteilen, dass vor einer erneuten Antragsstellung vorrangig die Frage des ordnungsgemäßen Stellplatznachweises zu klären ist. Aufgrund der Topografie des Geländes wird ein Nachweis am Gebäude als nicht möglich  angesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 08:23 Uhr