Antrag auf Baufreistellung Nr. 2020-036; Neubau eines Ärztehauses und Errichtung von Stellplätzen mit Parkdeck auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1, 1166, Hauptstraße 23, Bauvorhaben bezogener Bebauungsplan "Geschäftshaus Winterleitenweg 1", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.06.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Markt Höchberg hat in den Jahren 2017 bis 2019 für den geplanten Neubau den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ erstellt.

Der Bauwerber hat jetzt auf Grundlage dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Genehmigungsplanung erarbeitet und die Planunterlagen bei der Gemeinde eingereicht.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber beantragt die Behandlung des Antrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO)).
- Auf die Nachbarbeteiligung wurde verzichtet.
- Auf Grund der Lage des Grundstückes im Bereich des Überschwemmungsgebiets Kühbach, wird auf Ziffer 8 der textlichen Hinweise des Bebauungsplanes und auf § 78 Abs. 5 WHG hingewiesen. Danach ist vom Bauwerber im Zuge der Vorhabenplanung eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.
- Vom Bauwerber wurde ein Bedarf von 60 Stellplätzen berechnet. Davon werden 37 auf dem Flurstück Fl.-Nr. 1166 errichtet. Die verbleibenden 23 Stück werden, wie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit dem Projektträger vereinbart, vom Markt Höchberg kostenfrei abgelöst und bindend auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1124 und 1124/1 vom Markt Höchberg erstellt.
- Die Stellplätze der Carportanlage werden entsprechend den Vorgaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ohne den erforderlichen Stauraum von 3,00 m nach der Stellplatzsatzung und der BayBO erstellt. Ein Sichtfenster von 3,00 m ist jedoch vorhanden.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Stellplatzflächen ab 10 Kraftfahrzeugen nach spätestens 5 Stellplätzen ein 1,50 m breiter Pflanzstreifen anzulegen. Dieser wurde in Abstimmung mit der Verwaltung nicht geplant. Grünflächen sind allgemein auf dem Grundstück vorhanden.

Beschluss

Dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren und der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.06.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 12:47 Uhr