Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-038; Umbau Herrenweg 3 zu fünf Wohneinheiten, Fl.-Nr. 207, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.06.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Marktgemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 26.11.2019 mit dem Vorhaben befasst.

Beschlussfassung Marktgemeinderat vom 26.11.2019


„Der Marktgemeinderat beschließt die am 24.09.2019 vorgestellte Planung zur Modernisierung und Umnutzung des ehemaligen Jugendzentrums zu 5 Wohneinheiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigungsplanung in die Wege zu leiten, mit der Regierung von Unterfranken die Förderung des Wohnbaus abzustimmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Das Büro Stahl.Lehrmann soll mit den weiteren Schritten der Leistungsphasen 3 und 4 gemäß Vertrag vom 24.07.2017 fortfahren.“

Die Wohnbauförderung wurde bereits bei der Regierung von Unterfranken beantragt und der entsprechende Bewilligungsbescheid liegt vor.

Das Architekturbüro Stahl.Lehrmann hat die Genehmigungsplanung erstellt.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung mit der Kath. Kirchenstiftung ist noch nicht durchgeführt.
- Die Entwässerungsplanung für den Umbau wird zurzeit von dem Ingenieurbüro und der Tiefbauabteilung des Marktes Höchberg erstellt.
- Die Abstandsflächen für das bestehende Gebäude sowie den Anbau entsprechen nicht den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Der Markt Höchberg beantragt eine Abweichung von den Abstandsflächen (siehe hierzu auch Antrag von Stahl.Lehrmann Architekten vom 08.06.2020).
- Weiter beantragt der Markt Höchberg eine Abweichung vom Art. 48 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Danach muss bei Wohngebäuden dieser Größenordnung mindestens eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein. Der Markt Höchberg begründet seinen Antrag damit, dass der Zugang zum Gebäude sehr steil ist und keine barrierefreie Erschließung zulässt.
- Gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung sind für das Wohngebäude je Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich. Bei den geplanten fünf Wohneinheiten ergeben sich somit 10 Stellplätze. Nachdem die Stellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können, ist eine Stellplatzablöse erforderlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Parken für die Nutzer des Anwesens vorerst auf der gemeindlichen Fläche der Fl.-Nrn. 194, 195 und 210 ermöglicht werden kann. Nach der Umgestaltung dieses Bereiches können dort dann auch auf Dauer Stellplätze für die Wohnungen ausgewiesen werden.

Beschluss

Dem Bauantrag und dem erforderlichen Ablösevertrag wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.06.2020 wird hingewiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 12:47 Uhr