Antrag auf Bebauungsplanänderung Nr. 2020-042; Antrag auf Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 1751, Altenburgäcker (Frankenwarte), § 35 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 14.07.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Bebauung eines südlich vom Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ gelegenen Grundstückes.

Beratung:

Dem Bau- und Umweltausschuss wird das Schreiben des Antragstellers vom 19.06.2020 zur Kenntnis gegeben. Darin teilt er mit, dass in den 80iger Jahren das Baugebiet „Frankenwarte Süd“ entstanden ist.

Weiter führt er aus, dass er gerne ein Teil des o. g. Grundstück für seine vierköpfige Familie bebauen würde. Aus diesem Grund stellt er den Antrag auf Genehmigung für das Bauen im Außenbereich. Die Erschließung wird vom Antragsteller als unproblematisch angesehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine Wohnbebauung im Außenbereich grundsätzlich unzulässig ist. Zulässig im Außenbereich sind lediglich z. B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Versorgungseinrichtung für Elektrizität, Gas usw. (privilegierte Vorhaben). Eine genaue Auflistung ist im § 35 BauGB aufgeführt. Weiter wird festgestellt, dass die Erschließung (Straße, Abwasser) nicht gesichert ist.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag auf Bebauung des Außenbereiches ohne Privilegierung nicht zuzustimmen; ebenso sollte eine Änderung des Bebauungsplanes bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes nicht in Erwägung gezogen werden.

Beschluss

Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

Mit einer Erweiterung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ bzw. einer Neuaufstellung besteht ebenfalls  kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2020 13:17 Uhr