Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-004; Neuordnung der Parksituation auf dem Grundstück und Neuaufteilung der Stellplätze sowie Errichtung von zwei Duplexparkern für vier Pkw und drei Duplexparkern für sechs Pkw auf dem Grundstück Fl.-Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.09.2020 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Nach der Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 sind für das o. g. Anwesen 16 Kfz-Stellplätze erforderlich. Diese 16 Stellplätze wurden auch entsprechend geplant und genehmigt; zwei davon als Doppelparker.

Der Bauwerber beantragt nun eine Neuordnung der Parksituation auf dem vorgenannten Grundstück und eine Neuaufteilung der Stellplätze. Die neue Planung, über die bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.02.2020 beraten wurde, sieht fünf Doppelparker, einen  Behindertenstellplatz und neun Standard-Stellplätze, zusammen 20 Kfz-Stellplätze, vor.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 dem Antrag nicht zugestimmt, da die Stellplätze nicht der Stellplatzsatzung entsprochen haben. Ebenso hat der Behindertenstellplatz und die Fahrgassenbreite nicht der EAR entsprochen.

Das Landratsamt Würzburg teilte nun dem Markt Höchberg mit Schreiben vom 24.07.2020 mit, dass der Planfertiger die Stellplatzsituation auf dem Grundstück umgeplant hat. Das Landratsamt Würzburg schreibt:

„So wurden einerseits die Stellplätze der Doppelparker zeichnerisch angepasst (lichte Stellplatzbreite inkl. Konstruktion) und entsprechen nach Einschätzung des Landratsamtes nun der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Weiterhin wurde auch die Fahrgassenbreite in den Planunterlagen entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung angepasst.
Es wird vor diesem Hintergrund gebeten über das gemeindliche Einvernehmen nochmals zu entscheiden und dieses nun ggf. zu erteilen“.

Im Nachgang zum vorgenannten Schreiben hat das Landratsamt am 31.07.2020 eine Planmappe zur Verfügung gestellt.

Die Überprüfung der Verwaltung hat Folgendes ergeben:

Nach der Baugenehmigung vom 06.07.2016 sind für das Wohn- und Geschäftshaus elf Pkw-Stellplätze erforderlich (Stellplatzgröße nach der damals gültigen Satzung 2,30 m x 5,00 m).

Nach der Baugenehmigung vom 14.08.2018 sind für Nutzungsänderung der Scheune und Nutzungsänderung EG + OG – Wohn- und Geschäftshaus zusammen 16 Stellplätze erforderlich.


Erforderliche Stellplätze / Größen
11 Stellplätze
Größe 2,30 m x 5,00 m
  5 Stellplätze
Größe 2,50 m x 5,50 m

Jetzige Planung
8 Stellplätze
Größe 2,30 m x 5,00 m
5 Doppelparker (10 Stellplätze)
Größe 2,80 m x 5,50 m
1 Behindertenstellplatz
Größe 3,00 m x 5,50 m
1 Stellplatz
Größe 2,50 m x 5,34 m

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag zuzustimmen.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Neuordnung der Parksituation und Neuaufteilung der Stellplätze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 12:19 Uhr