Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-034; Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Café, Backshop und Metzgerei sowie einer offenen Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 464, Rudolf-Harbig-Platz 2, Bebauungsplan "Nahversorgung Hexenbruch", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 19.05.2020 und letztmalig am 15.09.2020 mit dem Bauantrag befasst und seine Einvernehmen zum Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen und Abweichungen erteilt.

Dem Landratsamt Würzburg wurde der aufgrund der vorgenannten Beschlusslage geänderte Antrag am 29.09.2020 erneut zur Genehmigung vorgelegt. Die eingereichten Unterlagen wurden dort nun nochmals geprüft und dabei wurde u.  a. festgestellt, dass

  • für die erforderlichen Stellplätze, welche extern auf den Fl.-Nr. 456/8 (6 Stellplätze) und der Fl.-Nr. 588/17 (44 Stellplätze) nachgewiesen werden sollen, eine Grunddienstbarkeit notwendig ist.
Bei den Stellplätzen auf der Fl.-Nr. 588/17 handelt es sich um öffentliche gewidmete Stellplätze. Diese Parkplätze müssen erst entwidmet werden, bevor eine Zuordnung zum geplanten Bauvorhaben erfolgen kann.

  • laut der Stellplatzsatzung Höchberg senkrecht angeordnete Stellplätze mit einer Länge von 5,50 m zu planen sind. Laut den vorliegenden Unterlagen beträgt die Länge der Stellplätze in der Tiefgarage (Stpl. 1-45) 5,00 m, die Stellplätze auf der Parkfläche des Lebensmittelmarktes (Stpl. 1-26 und 32- 80) sind ebenfalls 5 m lang und die Stellplätze 26-31 haben eine Länge von 5,30 m. Daher wären für die Stellplätze ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung zu stellen und zu begründen. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist hierzu ebenfalls erforderlich.

Die erforderliche Entwidmung des Parkplatzes Fl.-Nr. 588/17 sowie die für die Maße der Stellplätze notwendige Abweichung von der Stellplatzsatzung sind zu beschließen.

Beschluss

Mit der Erteilung der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg bezüglich der Stellplatzmaße besteht Einverständnis, da die Stellplatzgrößen mit dem zukünftigen Nutzer des Anwesens (tegut) abgesprochen und so auch bereits bei anderen Märkten umgesetzt wurden. Insbesondere wurde bei der Planung darauf Wert gelegt, dass die Stellplätze funktional nutzbar sind und die Fahrgassen und Parkflächen für die Marktbesucher einfach an- und abfahrbar sind.

Für die Entwidmung des Parkplatzes Fl.-Nr. 588/17 erfolgt eine separate Beschlussfassung im TOP 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.10.2020 09:44 Uhr