Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung von Straßen und Wegen | Parkplatz Bayernstraße, Fl.-Nr. 588/17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Der öffentliche Parkplatz an der Bayernstraße (Fl.-Nr. 588/17) wurde im Zuge des Baus der Wohnanlage des Evangelischen Siedlungswerkes (ESW) erstellt und mit Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 11.04.2000 öffentlich gewidmet.

Lageplanauszug:


Die Absicht, durch den Bau des Parkplatzes und seiner öffentlichen Widmung, das Anliegerparken auf den Straßen zu verringern wurde jedoch nicht erreicht. Stattdessen hat sich gezeigt, dass der Parkplatz wenig frequentiert ist und sich die Nutzung auf wenige Dauerparker und Wohnmobile beschränkt. Das öffentliche Interesse ist somit nicht gegeben.

Damit die Stellplätze nunmehr als Stellplatznachweis für das Grundstück Fl.-Nr. 464 (Mainlandhalle/Schwimmbad) dienen können, ist die Widmung gemäß Art. 8 BayStrWG einzuziehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 8 BayStrWG die Einziehung der Widmung zum öffentlichen Parkplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr.  588/17.

Nach Ankündigung der Einziehung wird gleichzeitig die Einziehung und Austragung aus dem jeweiligen Bestandsverzeichnis verfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 09:44 Uhr