Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-068; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3798/7, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 14, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.11.2020 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem o.g. Grundstück den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Satteldach und 45 Grad Dachneigung.

Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 26.10.2020 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Bauwerber planen auf dem Satteldach die Erstellung von Flachdachgauben. Für das geplante Flachdach ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich (siehe auch das Schreiben des Architekten vom 26.10.2020).
- Für die geplante Wohnfläche von 229,14 m² sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung drei Stellplätze erforderlich. Die Stellplätze wurden auf dem Grundstück in Form eines Carports für zwei Stellplätze und auf einem separaten Stellplatz nachgewiesen.

Der Bauwerber beantragt mit Schreiben vom 26.10.2020 eine Befreiung für die Erstellung eines Carports größer als 6,00 m. Diese Befreiung ist nicht erforderlich, da die im Bebauungsplan festgesetzte Breite von 6,00 m sich nur auf für die im Bebauungsplan festgesetzten Carports bezieht. Auf dem Grundstück ist kein Carport festgesetzt.

Der Bauwerber plant eine Terrassenüberdachung in der Größe von 5,295 x 3,700 m in einer Flachdachkonstruktion. Für das geplante Flachdach ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für die Erstellung von Flachdachgauben und für das Flachdach als Terrassenüberdachung werden zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.11.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 13:07 Uhr