Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-069;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Schuppen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268, Alte Steige 29, § 34 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Erläuterung:
Die Bauwerber planen den Neubau eines Wohnhauses mit einer Hauptwohnung und mit einer Einliegerwohnung. Das vorgesehene Gebäude ist mit einem Untergeschoss und mit einem Erdgeschoss plus aufliegendem Flachdach geplant.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Laut beiliegender Berechnung hat das Untergeschoss eine Wohnfläche von 120,15 m² und das Erdgeschoss eine Wohnfläche von 150,46 m².
Die Hauptwohnung hat eine Größe von 224,05 m² und die Einliegerwohnung hat eine Größe von 46,41 m².
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Wohnungen zwei Stellplätze erforderlich. Für Wohnungen größer wie 200 m², je angefangenen 50 m², ein weiterer Stellplatz.
Daraus resultiert, dass für das oben genannte Gebäude fünf Stellplätze erforderlich sind. Nachgewiesen wurden sechs Stellplätze.
- Die GRZ 1 beträgt 0.316, die GRZ 2 beträgt 0.502.
- Das vorhandene Nebengebäude (Schuppen und Carport) hat eine geplante Wandhöhe (Ost- und Westwand) von 3,95 m. Somit über 3,0 m und ist abstandsflächenpflichtig. Ein Nachweis fehlt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.11.2020 wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2020 13:07 Uhr