Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020/077; Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3192/3, Otto-Hahn-Straße 2a, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27", §30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.12.2020 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Nutzungsänderung eines 1977 genehmigten Bürogebäudes in 6 Wohneinheiten.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt; nach schriftlicher Mitteilung des Planers vom 07./08.12.2020 haben die Nachbarn zugestimmt.
- Die Baugrenzen werden durch die Austritte/Balkone überschritten.
- Die zulässige GRZ beträgt 0,4; vorhanden ist eine GRZ von 0,39.
- Das bestehende Bürogebäude war bisher im Untergeschoss und Dachgeschoss nicht ausgebaut. Die GFZ betrug für das 2-geschossige Gebäude 0,798.
Nach der Baunutzungsverordnung von 1968 (Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan) sind die Aufenthaltsräume in anderen Geschossen, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände als Geschossfläche mitzurechnen. Durch den Ausbau im UG und DG erhöht sich somit die GFZ von zulässig 0,8 auf 1,36.
- Für das Bauvorhaben sind 12 KFZ-Stellplätze erforderlich. Mindestens 8 der geplanten 12 Stellplätze entsprechen in der Größe nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Zum Beispiel ist der Abstand von der Kister Straße zum bestehenden Gebäude 5,00 m. Nach Abzug des geplanten Vollwärmeschutzes von 20 cm sind diese Stellplätze nur noch 4,80 m lang. Erforderlich nach Satzung wären 5,50 m. Auch die Stellplatzbreiten entsprechen nicht den Regelungen der Stellplatzsatzung. Am 03.12.2020 hat der Architekt einen neuen Stellplatzplan vorgelegt. Danach entsprechen 8 Stellplätze nicht den Größen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
- An der Ecke Otto-Hahn-Straße zur Kister Straße ist im Bebauungsplan ein Sichtdreieck festgesetzt. Diese Fläche ist lt. Bebauungsplan von jeglicher Bebauung freizuhalten. In diesem Bereich sind jetzt 5 Stellplätze geplant.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.12.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2020 13:52 Uhr