Vereidigung des 1. Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
Konstituierende Marktgemeinderatssitzung, 05.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte ist der Diensteid nach § 38 Abs. 1 BeamtStG zu Beginn der 1. Sitzung des Marktgemeinderates nach Beginn der Amtszeit des 1. Bürgermeisters zu leisten.
Er hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe“.
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt der Beamte aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Marktgemeinderat Walter Feineis nimmt als ältestes anwesendes
Mitglied des Marktgemeinderates die Vereidigung des 1. Bürgermeisters Alexander Knahn vor.
Datenstand vom 25.05.2020 14:53 Uhr