Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Marktgemeinderatssitzung, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Gemäß Artikel 31 Absatz 4 Gemeindeordnung (GO) sind alle für die Wahlperiode 2014 bis 2020 neu gewählten Marktgemeinderäte in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt ein Mitglied des Marktgemeinderates, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab.

Die Eidesleistung entfällt für alle Marktgemeinderäte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Marktgemeinderat der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

1. Bürgermeister Alexander Knahn nimmt nun die Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder vor. Den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 GO legen ab:

David Braunreuther, Sven Winzenhörlein, Susanne Cimander, Jonas Fleckenstein, Kai Dunkel, Martin Guckenberger .

Datenstand vom 25.05.2020 14:53 Uhr