Hinweis auf die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Marktgemeinderatssitzung, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Alle neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder werden auf die Bestimmungen des Art. 20 (Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht) hingewiesen. Danach sind alle ehrenamtlich tätigen Gemeindebürger verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen. Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.

Datenstand vom 25.05.2020 14:53 Uhr