Wahl der weiteren Bürgermeister und Vereidigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Marktgemeinderatssitzung, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Konstituierende Marktgemeinderatssitzung 05.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Gemäß Artikel 35 GO wählt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen/zwei weitere Bürgermeister. Die gewählten weiteren Bürgermeister sind Ehrenbeamte des Marktes Höchberg. Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Mitglieder des Marktgemeinderates wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum 1. Bürgermeister erfüllen.

Abweichend hiervon ist auch wählbar, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat. Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Artikel 51 Abs. 3 GO. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen ein.

Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Es wird nun die Wahl der weiteren Bürgermeister gemäß den in Kopie beiliegenden Wahlniederschriften durchgeführt. Die beiden Wahlniederschriften sind Bestandteil dieses Protokolles (Anlagen 1 und 2).

Datenstand vom 25.05.2020 14:53 Uhr