Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erstanlage eines Ökokontos durch den Markt Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinden in Bayern sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, für neue Baugebiete auch entsprechende Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu Gunsten von Natur und Landschaft vorzusehen.

Für die Gemeinden lohnt sich - um im späteren Bauleitplanverfahren Verzögerungen zu vermeiden - die zum Ausgleich erforderlichen Flächen im Rahmen einer vorausschauenden Planung in einem sogenannten Ökokonto bereits frühzeitig zu sichern. Zudem kommen die neu geschaffenen Werte und Funktionen dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild viel früher zugute, wenn Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Eingriff durchgeführt werden.

Das Ökokonto ist somit ein Instrument, mit dem die Gemeinden mit Blick auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung bereits frühzeitig Vorsorge treffen können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. Die Führung des Ausgleichsflächenkontos erfolgt beim Landesamt für Umwelt.

Die Bestückung des Ökokontos erfolgt indem die Gemeinde auf der Habenseite des Kontos Flächen zum Ausgleich bereitstellt. Hierfür sind Flächen geeignet, die ökologisch aufgewertet werden können, d. h. ihr Wert für Naturhaushalt und Landschaftsbild muss durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen verbessert werden können. Solche Maßnahmen sind z. B. Entwicklung von Feucht- und Nasswiesenflächen oder Anlage von Gehölzpflanzungen.
Der Markt Höchberg zahlt in das Ökokonto also nicht mit Geld, sondern - in natura - mit Ausgleichsflächen und -maßnahmen ein. So kann ein „Guthaben“ an Flächen und Maßnahmen angespart werden, welches bei einem nachfolgenden Eingriffsbebauungsplan als Ausgleich vom Konto „abgebucht“ werden kann.

Als „Arbeitsschritte“ zur Errichtung und Führung eines Ökokontos sind folgende Punkte vorgesehen:
1. Flächenvorauswahl
2. Einbuchung der Flächen
3. Durchführung vorgezogener Maßnahmen
4. Abbuchung der Flächen und Maßnahmen in der Bauleitplanung
5. Fortschreibung der Bauleitplanung

Um bei zukünftigen Bauleitplanungsverfahren auf Ökokontoflächen zurückgreifen zu können, befürwortet die Verwaltung die Erstanlage eines Ökokontos in Höchberg. Die Umsetzung der ersten Arbeitsschritte (Nrn. 1 bis 3) soll nun mit Hilfe eines geeigneten Landschaftsplanungsbüros erfolgen.
Da das Planungsbüro Glanz bereits mehrmals in landschaftsplanerischen Verfahren für den Markt Höchberg tätig war und die notwendige Ortskenntnis für die Bewertung der möglichen zukünftigen Ausgleichsflächen besitzt, wurde ein entsprechendes Honorarangebot angefordert.
Das vom Büro Glanz abgegebene Angebot vom 06.05.2020, Angebots-Nr. 4-20 beläuft sich auf eine Angebotssumme in Höhe von 9.677,38 € und beinhaltet die ersten Verfahrensschritte (Ortsbegehung der Einzelflächen, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, Ausarbeitung des Erläuterungsberichts, Vorstellung der Ergebnisse).  

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Erstanlage eines Ökokontos für das Gemeindegebiet Höchberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit der Ausführung der Leistungen (Ortsbegehung der Einzelflächen, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, Ausarbeitung des Erläuterungsberichts, Vorstellung der Ergebnisse) wird das Planungsbüro Glanz, Leutershausen zu einem Angebotspreis  in Höhe von 9.677,38 € (Angebot vom 06.05.2020, Angebots-Nr. 4-20) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 14:11 Uhr