Der Bauwerber plant die Erstellung eines Zweifamilienwohnhauses auf o. g. Grundstück.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 10.12.2019 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits über eine Anfrage für den Neubau beraten.
Beschlussfassung vom 10.12.2019
„Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass
- mit einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Errichtung eines gefangenen Stellplatzes kein Einverständnis besteht.
- mit einer Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für eine Zufahrtsbreite von zulässig 6,00 m auf geplant 9,00 m Einverständnis besteht.
- mit der Erstellung einer Terrasse, 2,00 m über die talseitige Baugrenze mit einer Wandhöhe von 1,53 m plus Geländer ca. 2,435 m Einverständnis besteht, sofern die Nachbarbeteiligung hierzu positiv durchgeführt wird.
- mit einer Anhebung des Gebäudes und somit einer talseitigen Geländehöhe für die geplante Terrasse von ca. 2,65 m/2,75 m kein Einverständnis besteht.
- mit einer Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe für den geplanten Zwerchgiebel auf 6,03/6,34 m Einverständnis besteht.
- mit einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe von 0,50 m auf geplant 1,00
m kein Einverständnis besteht.
Abstimmung: 10 : 0“
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Nachbarbeteiligung: Die Unterschrift einer Miteigentümerin von Fl.-Nr. 3800/6 fehlt
- Für das geplante Zweifamilienwohnhaus sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vier Kfz-Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber plant zwei Garagen und zwei Stellplätze. Die Zufahrtsbreite ist im Bebauungsplan auf max. 6,00 m je Baugrundstück festgesetzt. Der Bauwerber plant eine Zufahrtsbreite von ca. 6,00 m für die geplante Doppelgarage und ca. 3,00 m für die Zufahrt der zwei weiteren Stellplätze (siehe hierzu auch positive Beschlussfassung vom 10.12.2019).
- Der Bauwerber plant einen Zwerchgiebel. Der Zwerchgiebel hat eine Wandhöhe von 6,13/6,44 m. Auch hierfür wird eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan beantragt (siehe hierzu auch positiver Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.12.2019).
Die Verwaltung empfiehlt dem Ferienausschuss, dem Bauantrag und den damit erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.