Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-025; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3800/15, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 21, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschusssitzung, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschusssitzung 28.04.2020 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Erstellung eines Zweifamilienwohnhauses auf o. g. Grundstück.

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 10.12.2019 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits über eine Anfrage für den Neubau beraten.

Beschlussfassung vom 10.12.2019

„Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass
-        mit einer Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Errichtung eines gefangenen Stellplatzes kein Einverständnis besteht.
-        mit einer Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für eine Zufahrtsbreite von zulässig 6,00 m auf geplant 9,00 m Einverständnis besteht.
-        mit der Erstellung einer Terrasse, 2,00 m über die talseitige Baugrenze mit einer Wandhöhe von 1,53 m plus Geländer ca. 2,435 m Einverständnis besteht, sofern die Nachbarbeteiligung hierzu positiv durchgeführt wird.
-        mit einer Anhebung des Gebäudes und somit einer talseitigen Geländehöhe für die geplante Terrasse von ca. 2,65 m/2,75 m kein Einverständnis besteht.
-        mit einer Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe für den geplanten Zwerchgiebel auf 6,03/6,34 m Einverständnis besteht.
-        mit einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe von 0,50 m auf geplant 1,00  m kein Einverständnis besteht.

Abstimmung: 10 : 0“

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Nachbarbeteiligung: Die Unterschrift einer Miteigentümerin von Fl.-Nr. 3800/6 fehlt
- Für das geplante Zweifamilienwohnhaus sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vier Kfz-Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber plant zwei Garagen und zwei Stellplätze. Die Zufahrtsbreite ist im Bebauungsplan auf max. 6,00 m je Baugrundstück festgesetzt. Der Bauwerber plant eine Zufahrtsbreite von ca. 6,00 m für die geplante Doppelgarage und ca. 3,00 m für die Zufahrt der zwei weiteren Stellplätze (siehe hierzu auch positive Beschlussfassung vom 10.12.2019).
- Der Bauwerber plant einen Zwerchgiebel. Der Zwerchgiebel hat eine Wandhöhe von 6,13/6,44 m. Auch hierfür wird eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan beantragt (siehe hierzu auch positiver Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.12.2019).

Die Verwaltung empfiehlt dem Ferienausschuss, dem Bauantrag und den damit erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 21.04.2020 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 15:29 Uhr