Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-021; Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Doppelhaus, Multiparker für 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1355/0, Winterleitenweg o.Nr., § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschusssitzung, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschusssitzung 28.04.2020 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 über einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten auf o. g. Grundstück beraten.

Beschlussfassung vom 11.12.2018

„Inwieweit das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, ist im Genehmigungsverfahren zu klären.

  1. Zwei Stellplätze entlang des Winterleitenweges können in der geplanten Form anerkannt werden. Sechs Stellplätze oberhalb der geplanten Zufahrt können vom Markt Höchberg nicht anerkannt werden.

  1. Ein Multiparksystem (3 x 3 Stellplätze) kann vom Markt Höchberg aufgrund der engen Straßenführung und des fehlenden erforderlichen Stauraumes nicht anerkannt werden.

Abstimmung: 1 1 : 0“

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant. Die Planung bezieht sich jetzt auf ein Gebäude/Doppelhaus und zwei Stellplätze als Multiparksystem im Bereich des Winterleitenweges.

Die Bauvoranfrage für zwei Wohneinheiten und Duplex-Parker wurde im Zuge der Innenraumentwicklung mit dem Städteplaner des Marktes Höchberg, Herrn Wegner, und den Antragstellern im Rathaus vorbesprochen.

Auf eine Nachbarbeteiligung hat der Bauwerber gemäß Art. 71 BayBO verzichtet.

Der Vertreter des Bauherrn stellt mit Schreiben vom 09.03.2020 folgende Frage:

„Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn der Kfz-Stellplatznachweis durch Errichtung eines Multiparksystems (2 x 2 Stellplätze) anstelle der straßenseitig befindlichen Doppelgarage erbracht wird.“

Die Verwaltung empfiehlt dem Ferienausschuss, dem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss 1

Mit der Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und der Errichtung eines Multiparkers mit 2 x 2 Stellplätzen, gemäß vorgelegter Zeichnung, besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Auf Grund des Beschlussergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bauwerber mitzuteilen, dass eine Zustimmung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und eines Multiparksystems am Winterleitenweg nur dann in Aussicht gestellt werden kann, sofern der erforderliche Stauraum nachgewiesen wird. Alternativ wird die Zustimmung zu einer Befreiung vom Stauraum bei einer Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus ohne Multiparker in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 15:29 Uhr