Lärmaktionsplanung 2020 | Fortschreibung der gemeindlichen Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschusssitzung, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschusssitzung 28.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bzw. des § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat sich der Marktgemeinderat bereits im Jahr 2011 dafür ausgesprochen, einen Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrt der B8/B27 zu erstellen. Dieser Beschluss wurde in den Jahren 2011 bis 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Höchberg umgesetzt.

In seiner Sitzung am 20.01.2015 hat der Marktgemeinderat abschließend festgestellt, den ausgearbeiteten Entwurf der 1. Stufe des Lärmaktionsplanes in die gemeindliche Planung zu übernehmen. Dies war notwendig, damit die Lärmaktionsplanung das Einverständnis der Regierung von Unterfranken erhält, welches dann auch mit Schreiben vom 05.03.2015 von dortiger Stelle erteilt wurde.

Mit o. g. EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 wurden die Gemeinden zudem verpflichtet, die Lärmaktionspläne mindestens alle fünf Jahren nach dem Zeitpunkt ihrer Genehmigung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Da jedoch aus Sicht der EU-Kommission Deutschland und auch Bayern nicht alle nach der Richtlinie erforderlichen Lärmaktionspläne erstellt bzw. auf deren Erstellung hingewirkt hat, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die EU-Kommission hat jedoch signalisiert, das Vertragsverletzungsverfahren ruhen zu lassen, wenn identifizierte Defizite nach nationalen Maßstäben ernsthaft angegangen werden.

Die Zuständigkeit zur Erstellung von Lärmaktionsplänen liegt gemäß § 47e Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) grundsätzlich bei den Gemeinden. Um die von der EU-Kommission beanstandeten Defizite zügig und ernsthaft anzugehen, wurde vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) beschlossen, im Zuge der Amtshilfe für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern durchzuführen. Trotz dieser Planung durch den Freistaat haben die Gemeinden auf Grund ihrer originären Zuständigkeit jedoch weiterhin die Möglichkeit, zusätzlich, detaillierte Pläne mit ggf. weiteren Maßnahmen des Lärmschutzes zu erstellen.

Im November 2019 wurde nun vom StMUV der erste Entwurf der zentralen Lärmaktionsplanung veröffentlicht. Zwar sind für Höchberg in diesem Entwurf 655 vom Lärm betroffene Bürger (>55 db(A) bei LDEN) enthalten, jedoch sind keinerlei Vorschläge bzw. Maßnahmen zur Lärmminderung in der Planung vorgesehen.

Die Verwaltung spricht sich deshalb dafür aus, von der Möglichkeit der gemeindlichen Lärmaktionsplanung nach § 47e Abs. 1 BImSchG Gebrauch zu machen und den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Fa. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Höchberg wurde gebeten ein Honorarangebot für die notwendigen Leistungen abzugeben. Auf die Einholung weiterer Angebote wurde verzichtet, da die Fa. Wölfel bereits den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 erstellt hat und bei der Fortschreibung auf bereits damals erarbeitete Grundlagen aufbauen kann.

Das Angebot vom 17.02.2020, Angebots-Nr. Y0102/008.A001 beläuft sich auf eine Angebotssumme in Höhe von 14.479,92 € (brutto) und beinhaltet zum einen die Leistungen für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und zum anderen die Untersuchung von Maßnahmen zur Lärmminderung.  

Beschluss

Der Ferienausschuss beschließt, die gemeindliche Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015 nach § 47e Abs. 1 BImSchG zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zudem wird die Untersuchung von Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen.

Mit der Ausführung der Leistungen wird die Fa. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Höchberg zu einem Angebotspreis in Höhe von 14.479,92 € brutto (Angebot vom 17.02.2020, Angebots-Nr. Y0102/008.A001) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 15:29 Uhr