Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschusssitzung, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschusssitzung 28.04.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung“ aufzustellen und die Umweltprüfung nach § 2a BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 29.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Zudem wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 06.06.2018 bis 06.07.2018 statt. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 04.06.2018 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 06.07.2018 gebeten.

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 16.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.10.2018 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand in der Zeit vom 14.11.2018 bis 21.12.2018 statt. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 12.11.2018 beteiligt und um eine Stellungnahme bis zum 21.12.2018 gebeten.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.12.2019 behandelt und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich einzelne Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung des Bebauungsplans. Diese wurden in die Entwurfsfassungen vom 10.12.2019 eingearbeitet.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Anlagen erneut gebilligt und beschlossen, diesen aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB nochmals auszulegen und die Stellungnahmen ein weiteres Mal einzuholen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 10.12.2019 mit Begründung und Umweltbericht wurde deshalb gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 24.01.2020 öffentlich ausgelegt. Von Seiten der Bevölkerung sind während des genannten Zeitraumes keine Stellungnahmen eingegangen.
Mit Schreiben vom 16.12.2019 wurden die nachfolgend aufgeführten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ein weiteres Mal beteiligt (§ 4a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB) und um Stellungnahme bis zum 24.01.2020 gebeten.

Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Bau- und Umweltausschuss am 11.02.2020 behandelt. Aufgrund den eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich nochmalige Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung. Nach der erneuten Billigung durch den Ausschuss wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.02.2020 mit Anlagen vom 26.02.2020 bis einschließlich 13.03.2020 öffentlich ausgelegt. Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 24.02.2020 beteiligt und um Stellungnahme bis zum 13.03.2020 gebeten:

Behörde,
Träger öffentlicher Belange,
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen,
Einwendungen, Hinweise
Landratsamt Würzburg - Untere Naturschutzbehörde, Würzburg
18.03.2020
TOP 4.1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
03.03.2020
TOP 4.2
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
Keine Antwort innerhalb der Frist
Bayerischer Bauernverband, Würzburg
11.03.2020
TOP 4.3
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Würzburg
03.03.2020
TOP 4.4

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter TOP 4.1 bis 4.4 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden.

Datenstand vom 12.05.2020 15:29 Uhr