Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Würzburg vom 11.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschusssitzung, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschusssitzung 28.04.2020 ö 4.3

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

In der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet südlich der B 27 (Wertstoffhof), angeschlagen am 18.02.2020 / abgenommen am 17.03.2020, kommt es zu einer Ergänzung einer externen Ausgleichsfläche im Vergleich zur Fassung vom 10.12.2019 und einer Anpassung des Umweltberichts hinsichtlich der Einstufung der Bestandssituation des Plangebiets und der ergänzten externen Ausgleichsfläche.

Unter Pkt. 6.8.3 der Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität und des Kompensationsbedarfs (Seiten 58 und 59 der Begründung mit Umweltbericht vom 11.02.2020) wird ein „Gebiet mit hoher Bedeutung der Kategorie III“ Typ A beschrieben. Daraus soll entsprechend dem Leitfaden ein Ausgleichsfaktor von 1,0 bis 3,0 resultieren.

Bereits der ursprüngliche Ausgleichsfaktor mit 1,0 erscheint uns sehr hoch Ausgleichsfaktor zu sein, berücksichtigt man den textlichen Beschrieb der in vorstehend genanntem Pkt. 6.8.3 dargestellten Ermittlung der Beeinträchtigungsintensität und des Kompensationsbedarfes.

Dort ist hinsichtlich des Zustandes eines Großteils der Fläche davon die Rede, dass ein lückenhafter Obstbaumbestand mit zum Teil abgängigen Obstbäumen, schlechtem Pflegezustand besteht, Tendenz zur Verbuschung, vereinzelt junger Obstbaumbestand und strukturreiche Totholzhaufen in Verbindung mit der Installation von Nistkästen und festgesetzten Pflanzgeboten die Rede ist, die den Ansatz des hier benannten Ausgleichsfaktors rechtfertigen.

Die naturschutzfachliche Einordnung des Kompensationsbedarfs mit einem Ausgleichsfaktor von 2,0 (siehe Seite 59) kann hier nicht nachvollzogen werden. Der bisher festgesetzte Wert von 1,0 ist ausreichend und in der Abwägung Flächeninanspruchnahme aus der Landwirtschaft gegenüber naturschutzfachlichem Ausgleich vertretbar.

Das Gebot den Flächenverbrauch zu minimieren, gilt sowohl hinsichtlich der Bauflächen selbst als auch in der Abwägung des naturschutzfachlichen Ausgleichs.

In diesem Sinne fordern wir die Festsetzung des Ausgleichsfaktors auf 1,0 zu belassen und auf die zusätzliche externe Fläche zu verzichten. Die Abwägung obliegt der Gemeinde. Leitlinien sind Leitplanken, aber keine Gesetzesvorgabe. Der Ermessensspielraum sollte zugunsten des geringeren Flächenverbrauches genutzt werden. Eine zwingende Erforderlichkeit eines Ausgleichsfaktors 2,0 erschließt sich weder rechtlich noch fachlich.

Beschluss

Der Ferienausschuss  beschließt, dass die Einstufung der Flächen in Stufe III entsprechend der Vorgaben des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung erfolgt. Grundsätzlich ist jeweils der obere Kompensationsfaktor aus dem Matrixfeld (hier: Spanne 1,0 bis 3,0) anzusetzen, sofern keine Gründe für eine Herabstufung vorliegen.

Im Rahmen des Bewertungs- und Ermessenspielraums der Gemeinde wird die Orientierung am mittleren Kompensationsfaktor 2,0 als sachgerecht bewertet. Dieser trägt einerseits dem in Teilen durchaus wertvollen Streuobstbestand (ca. 1.750 m² x Faktor 3,0) Rechnung; andererseits werden die Teilflächen des weniger bedeutenden lückigen, jüngeren Ostbaumbestands (ca. 700 m² x Faktor 1,0) sowie die am gewerblich geprägten Siedlungsrand vorbelasteten Teilbereiche geringerer Bedeutung (Schotterweg, Schnitthecken, etc. 778 m² x Faktor 0,6) berücksichtigt. So ergibt sich selbst bei einem differenzierteren Berechnungsmodell ein Ausgleichsbedarf in einer vergleichbaren Größenordnung von ca. 6.414 m².
 
In der Abwägung der landwirtschaftlichen gegenüber den naturschutzfachlichen Belangen erscheint daher der gewählte mittlere Kompensationsfaktor angemessen.

An der Planung wird deshalb festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 15:29 Uhr