Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 5. Änderung und Erweiterung" | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Würzburg vom 03.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschusssitzung, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschusssitzung 28.04.2020 ö 4.4

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am oben genannten Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der Ortgruppe Höchberg folgende Stellungnahme ab:

Wir halten unsere Stellungnahme von 24.07.2018 aufrecht und ergänzen wie folgt:
Die vorliegende Planung setzt den Leitfaden „Bauen in Einklang mit Natur und Landschaft" nicht korrekt um. Für die überplanten sehr wertvollen Streuobstflächen ist ein Ausgleichsfaktor von 3,0 anzuwenden.
Der gewählte Faktor (2,0) ist klar zu niedrig gewählt und wird der sehr hohen ökologischen Bedeutung der betroffenen Flächen und den negativen Auswirkungen in die Umgebung hinein nicht gerecht. Die vorgetragene Begründung zur Reduktion des Faktors ist nicht schlüssig. Gerade abgängige Obstbäume und das Vorhandensein vereinzelter junger Bäume erhöhen die Strukturvielfalt und damit die Wertigkeit. Ein „schlechter Pflegezustand" ist der ökologischen Wertigkeit ebenfalls nicht abträglich. Zudem wurde die hohe Wertigkeit durch die saP festgestellt und sollte akzeptiert werden.
Die Anlage von Totholzhaufen aus den gerodeten Obstbäumen hat mit einem Erhalt der Bäume nichts zu tun und ist in dieser Begründung nicht nachvollziehbar. Die Installation von Nistkästen und festgesetzten Pflanzgeboten auf den unbebauten Grundstücksflächen sowie der benachbarten Ausgleichsfläche sind zwingend erforderlich und stellen keine Vermeidungsmaßnahme dar!

Stellungnahme vom 24.07.2018

Mit Umsetzung der vorliegenden Planung würde in Höchberg erneut ein wertvolles Biotop verschwinden, erneut würde man wertvolle Streuobstbereiche, die auf Jahrzehnte nicht ausgleichbar sind und deren Verlust sich negativ auf das gesamte Umfeld auswirken würden, opfern. Der BUND Naturschutz lehnt die vorliegende Planung aufgrund der hohen und nicht ausgeglichenen Folgen für das ganze Gebiet daher ab. Auch das gutachterliche Fazit der saP macht den hohen und nicht ausgleichbaren Verlust für das gesamte Umfeld deutlich:
„Das Plangebiet erfüllt eine ökologische Funktion als Lebensraum für heimische Vogelarten und Lebensraumelement für Fledermäuse. Es ist zu erwarten, dass bei Realisierung des Bauvorhabens einzelne Fortpflanzungs- und Ruhestätten heimischer Singvogelarten zerstört werden. Alle Brutvögel der Umgebung sind zudem durch den Verlust eines bedeutsamen Nahrungshabitats betroffen, so dass auch Fortpflanzungsstätten, die nicht im Plangebiet liegen, betroffen sein können. Die künftige Nutzung als Wertstoffhof führt zu einer erhöhten Präsenz von Menschen, deren Aktivitäten und Verkehr. Eine störende Wirkung auf unmittelbar angrenzende Bruthabitate heimischer Vogelarten ist zu erwarten. Die Biodiversität im Plangebiet wird deutlich abnehmen. Es ist zu erwarten, dass nach Abschluss der Bauvorhaben ubiquitäre Vogelarten, wie z. B. Blau- und Kohlmeise wieder wenige Nistmöglichkeiten vorfinden. Insgesamt ist jedoch mit einer geringeren Artenvielfalt und -abundanz zu rechnen.“

Beschluss

Der Ferienausschuss  stellt hierzu fest, dass die Einstufung der Flächen in Stufe III entsprechend der Vorgaben des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung erfolgt ist. Grundsätzlich ist jeweils der obere Kompensationsfaktor aus dem Matrixfeld (hier: Spanne 1,0 bis 3,0) anzusetzen, sofern keine Gründe für eine Herabstufung vorliegen.

Im Rahmen des Bewertungs- und Ermessenspielraums der Gemeinde wird die Orientierung am mittleren Kompensationsfaktor 2,0 als sachgerecht bewertet. Dieser trägt einerseits dem in Teilen durchaus wertvollen Streuobstbestand (Streuobstbestand > 30 Jahre gemäß Bayerischen Leitfaden Liste 1c in die Kategorie III = Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) Rechnung (= ca. 1.750 m² x Faktor 3,0).
Andererseits werden in Anbetracht der Ausstattung und des derzeitigen Zustands die Teilflächen des weniger bedeutenden lückigen, jüngeren Ostbaumbestands (Brusthöhendurchmesser (BHD) < 20 cm, vgl. Bestands-erfassung im Rahmen der saP, S. 6 f.) mit z. T. abgängigen Obstbäumen, schlechtem Pflegezustand, Tendenz zur Verbuschung (= ca. 700 m² x Faktor 1,0) sowie die am gewerblich geprägten Siedlungsrand vorbelasteten Teilbereiche geringer Bedeutung (Schotterweg, Schnitthecken, etc. = 778 m² x Faktor 0,6) berücksichtigt.
Mit dem Erhalt der gerodeten Obstbaumbestände als strukturreiche Totholzhaufen und Pflanzgeboten auf den unbebauten Grundstücksflächen werden geeignete Minimierungsmaßnahmen festgesetzt.

So ergibt sich selbst bei einem differenzierteren Berechnungsmodell ein Ausgleichsbedarf in einer Größenordnung von ca. 6.414 m², der mit den Ausgleichsmaßnahmen A1 und A2 mit einer Fläche von 6.456 m² kompensiert wird.
 
In der Abwägung der naturschutzfachlichen gegenüber den landwirtschaftlichen Belangen erscheint daher der gewählte mittlere Kompensationsfaktor angemessen. An der Planung wird deshalb festgehalten.

Darüber hinaus wird auf die Beschlussfassung vom 11.02.2020 verwiesen.

Beschlussfassung vom 11.02.2020

Aufgrund der hohen Bedeutung der Streuobstwiese wird der Kompensationsfaktor im Rahmen der nach „Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ möglichen Spanne von 1,0 bis 3,0 auf 2,0 erhöht. Neben der Ausgleichsfläche im unmittelbaren Umfeld werden hierdurch zusätzlich auch an anderer Stelle, etwa 900 m westlich des Eingriffsbereichs, langfristig neue Streuobstbestände geschaffen. Durch die geplante Blühfläche auf der angrenzenden Ausgleichsfläche steht jedoch auch kurzfristig ein neues Nahrungshabitat zur Verfügung. Die geplanten Ausgleichsflächen stellen, u. a. als neue Ortsrandeingrünung, aufgrund der größeren Entfernung zu Straßen und gewerblichen Nutzungen langfristig einen günstigeren Standort als die bestehende Biotopfläche dar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2020 15:29 Uhr