Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2021 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 26.01.2021 eingebracht und in der Sitzung am 09.02.2021 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
22.910.545 €
Volumen Vermögenshaushalt
8.166.900 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
647.180 €
Investitionsrate/ freie Spitze
772.000 €
Rücklagenentnahme
3.968.320 €
Kreditaufnahme
1.000.000 €
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2021
121,07 €

Den Haushaltsplan 2021 erhalten alle Mitglieder des Marktgemeinderates in gedruckter Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2024.


HAUSHALTSSATZUNG

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:


§ 1 Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt.


Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
22.910.545 €
und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
8.166.445 €
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
31.077.445 €


§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 6.050.000 €.


§ 4 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
350 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Gewerbesteuer
350 v.H.
    der Steuermessbeträge.




       § 5 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.



       § 6 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2021 08:12 Uhr