Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Greinbergweg" | Kostenspaltungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Baumaßnahme Straßenbau „Greinbergweg“ konnte noch im vergangenen Jahr technisch abgeschlossen werden, die Abnahme ist erfolgt und die Schlussrechnung wurde von der ausführenden Firma vorgelegt.

Die Beitragspflicht für Erschließungsanlagen entsteht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 5a KAG und § 11 EBS mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage. Die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage des Marktes Höchberg sind in § 9 der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Als ein Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage ist u. a. festgeschrieben, dass der Markt Höchberg das Eigentum an den für die Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt.

Da sich, gerade im hinteren Bereich des Greinbergweges, viele kleinere Veränderungen beim Ausbau zwischen Anliegergrundstücken und der neuen Straße ergeben haben, ist nach Mitteilung des Vermessungsamtes Würzburg die Durchführung eines vereinfachtes Umlegungsverfahren zur Grenzfeststellung erforderlich. Die Straßenschlussvermessungsarbeiten dafür laufen derzeit. Wann jedoch der Abschluss des Verfahrens und der damit verbundene Grunderwerb der ausstehenden Flächen genau erfolgen kann, ist derzeit nicht abzusehen. Sicher ist jedoch, dass ein Abschluss nicht bis zum Stichtag 31.03.2021 erfolgen kann.

Daher ist für die Erschließungsanlage noch nicht die volle Beitragspflicht entstanden und bis zur endgültigen Herstellung könnten keine Beiträge erhoben werden.
Für derartige Fälle kann nach § 127 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 8 EBS der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbständig erhoben werden (Kostenspaltung). Von dieser Möglichkeit soll nun Gebrauch gemacht werden und für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführte Erschließungsanlage durch Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungsanlagen selbständig zu erheben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten der Erschließungsanlage „Greinbergweg“ entsprechend den Regelungen des § 8 der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Freilegung der Grundflächen, die Herstellung der Fahrbahn, die Mischflächen, die Beleuchtungseinrichtungen und die Entwässerungseinrichtungen durchzuführen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2021 08:12 Uhr