Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Am Trieb" | Festlegung Fälligkeitstermin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 der Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage „Am Trieb“ zugestimmt.

Aufgrund der Tatsache, dass die geprüfte Schlussrechnung erst Mitte Februar bei der Gemeinde eingegangen ist kann erst jetzt der Beitragssatz von der Verwaltung ermittelt werden. Im Gegenzug muss jedoch aufgrund den gesetzlichen Vorgaben eine Beitragsfestsetzung zwingend bis zum 31.03.2021 erfolgen. Eine Vorinformation der Beitragspflichtigen über die Modalitäten der Beitragsabrechnung kann deshalb aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr erfolgen.

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Fälligkeit der Beitragszahlungen entgegen der einschlägigen Satzungsregelung (Fälligkeit 1 Monat nach Bescheiderlass; voller Beitrag) zu verlängern. So ist beabsichtigt - wie bereits bei anderen Abrechnungen auch - den Beitrag in zwei Raten (jeweils 50%) zu erheben. Die Fälligkeit der 1. Rate ist für 01.06.2021 und die Fälligkeit der 2. Rate für 01.09.2021 geplant.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einer ratenweisen Erhebung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsanlage „Am Trieb“ nach der oben beschriebenen Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2021 13:19 Uhr