Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Höchberg (EBS); Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Greinbergweg" | Festlegung Fälligkeitstermin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 der Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Erschließungsanlage „Greinbergweg“ im Rahmen der Kostenspaltung zugestimmt.

Auch bei dieser Maßnahme ist die die geprüfte Schlussrechnung erst kürzlich bei der Gemeinde eingegangen und deshalb kann erst jetzt der Beitragssatz von der Verwaltung ermittelt werden. Im Gegenzug muss jedoch aufgrund den gesetzlichen Vorgaben eine Beitragsfestsetzung bis zum 31.03.2021 erfolgen und somit kann eine Vorinformation der Beitragspflichtigen nicht mehr erfolgen.

Von Seiten der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Fälligkeitstermine für die Beitragszahlungen entgegen der einschlägigen Satzungsregelung (voller Beitrag; fällig 1 Monat nach Bescheiderlass) zu verlängern. Wie bereits bei anderen Erschließungsmaßnahmen soll der Beitrag in zwei Raten (jeweils 50%) erhoben werden. Die Fälligkeit der 1. Rate ist für 01.06.2021 und die Fälligkeit der 2. Rate für 01.09.2021 geplant.

Beschluss

Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der oben genannten Vorgehensweise zur ratenweisen Erhebung des Erschließungsbeitrages für die Erschließungsanlage „Greinbergweg“ Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2021 13:19 Uhr