Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Antrag auf Anordnung von Verkehrsbeschränkungen nach § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die BI "Höchberg leiser!" e. V. beim Landratsamt Würzburg | Unterstützung des Antrages durch den Markt Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Die BI „Höchberg Leiser!“ e. V. hat dem Markt Höchberg mit Schreiben vom 08.04.2021 mitgeteilt, dass sie im Namen von fünf Anwohnern - die für viele weitere Betroffene stehen - über einen Fachanwalt einen Antrag an das Landratsamt Würzburg auf fehlerfreie Ermessensausübung stellen wird. Dieser Antrag verfolgt das Ziel, verkehrsrechtliche Anordnungen des Landratsamtes auf der B8/B27 zum Schutz der Anwohner vor Lärmüberschreitungen zu erreichen.

Die betroffenen Bereiche sind außerorts (Freistreckenbereich zwischen Würzburg und Höchberg) und innerorts (zwischen Ortseingang Höchberg von Würzburg kommend und der Einmündung der Hauptstraße).

Die erfassten Lärmwerte sind nach dem Lärmbelastungskataster des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz der jeweilige äquivalente Dauerschallpegel DEN (24 h) und Night (22:00 - 6.00 Uhr). Die abgelesenen Werte liegen im Schnitt der fünf Anwesen bei 69,5 db(A) tags und 60,5 dB(A) nachts und überschreiten somit in vielen Fällen die Grenz- bzw. Auslösewerte der maßgeblichen Richtlinien bzw. Gesetze.

Die BI „Höchberg Leiser!“ e. V. bittet nun den Markt Höchberg, den Antrag beim Landratsamt Würzburg mit dem Ziel der Lärmreduzierung wohlwollend und inhaltlich per Beschluss zu unterstützen.

Hierzu ist festzustellen, dass bereits in der Lärmaktionsplanung des Marktes Höchberg vom 09.12.2014 die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als eine wirksame Maßnahme zur Lärmminderung aufgeführt wurde.
Eine noch im Entwurf des Lärmaktionsplanes vom Februar 2014 vorgeschlagene Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht auf 30 km/h (innerorts) wurde im Verfahren vom Staatlichen Bauamt vor dem Hintergrund abgelehnt, dass sich auf Straßen des überörtlichen Verkehrs der innerörtliche Verkehr bündelt und so die Wohngebiete dadurch gleichzeitig entlastet. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung würde somit auf diesen Straßen deren besondere Verkehrsfunktion entgegenstehen.
Aus gleichem Grund wurde auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Freistreckenbereich zwischen Höchberg und Würzburg (außerhalb der geschlossenen Ortschaft) in den Vorgesprächen zur Genehmigung vom Landratsamt Würzburg abgelehnt.

Aufgrund der vorgenannten Aussagen wurde eine Genehmigung des Lärmaktionsplanes von der Regierung von Unterfranken damals nur dann in Aussicht gestellt, wenn sowohl den Einwendungen des Staatlichen Bauamtes als auch denen des Landratsamtes Würzburg auf Herausnahme der geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmminderung Rechnung getragen würde.
Da eine Kompromisslösung - trotz mehrfacher Gespräche - nicht in Sicht war und um das bereits zu dieser Zeit fünf Jahre andauernde Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes abschließen zu können, wurde den Anträgen der beiden Behörden entsprochen. Die Genehmigung des Lärmaktionsplanes wurde mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 05.03.2015 erteilt.

Trotz der damaligen (verfahrensbedingten) Herausnahme des Wunsches nach Geschwindigkeitsbegrenzungen wird von Seiten der Verwaltung noch immer eine solche Anordnung als adäquates Mittel zur Lärmreduktion gesehen und deshalb dem Marktgemeinderat empfohlen, den Antrag der BI „Höchberg Leiser!“ e. V. zu unterstützen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat unterstützt den Antrag der BI „Höchberg Leiser!“ e. V. beim Landratsamt Würzburg hinsichtlich der Anordnung von Verkehrsbeschränkungen nach § 45 Abs. 1 StVO mit dem Ziel der Lärmreduzierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 05.05.2021 13:36 Uhr