Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 18.05.2021 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Den Marktgemeinderäten werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2020 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2020 schloss in finanzieller Hinsicht besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 338.620 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf 4.875.326,97 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Ist man bei der Planung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von 12,84 Mio. Euro ausgegangen, so mussten beim Abschluss nur 10.588.563,47 Euro aus den Rücklagen entnommen werden. Insgesamt sinkt der Rücklagenstand deshalb auf 10,71 Mio. Euro.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste stehen im RIS.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2021 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 14:18 Uhr