Lärmaktionsplanung 2020 | Fortschreibung der gemeindlichen Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015 - Vorstellung des 1. Entwurfes und nachfolgender Verfahrensschritte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 18.05.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
5.000 €
Freiwillige Aufgabe

Der Ferienausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 beschlossen, die gemeindliche Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015 nach § 47e Abs. 1 BImSchG zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zudem wurde die Untersuchung von möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen.

Die Fa. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, hat daraufhin einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ausgearbeitet, welcher im RIS zur Einsichtnahme bereitgestellt wird.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 1 aus dem Jahr 2015 hat keine konkreten Maßnahmen der Gemeinde zur Lärmminderung vorgesehen. Einer zunächst für die B8/B27 untersuchten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nacht für alle Fahrzeuge von 50 km/h auf 30 km/h stand damals die mit der besonderen Verkehrsfunktion der Bundesstraße begründeten Ablehnung des Landratsamtes Würzburg entgegen.

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind in dem nun vorliegenden Entwurf der Fortschreibung enthalten:

1. Anordnung von geänderten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (siehe Nr. 4.3 des Entwurfes der Lärmaktionsplanung)

a) „Freistreckenbereich“
Tag: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 70 km/h für Pkw und Lkw auf 50 km/h für Pkw und Lkw.
Nacht: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 70 km/h für Pkw und Lkw auf 50 km/h für Pkw und 30 km/h für Lkw.

b) „Ortsdurchfahrt“
Tag: Keine Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw.
Nacht: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h auf 30 km/h für Lkw (keine Reduzierung für Pkw).


Hierzu ist anzumerken, dass die Durchführung der genannten Maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich des Marktes Höchberg liegt. Da die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde (hier: Landratsamt Würzburg) fällt, kann vom Markt Höchberg nur auf die Durchführung hingewirkt werden.

2. Intensivierung der Verkehrskontrollen zur Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (siehe Nr. 4.4 des Entwurfes der Lärmaktionsplanung)

In verschiedenen Vorbesprechungen und Voruntersuchungen wurden weitere Maßnahmen diskutiert, wie beispielsweise Schallschutzwände am Kühbach oder am Hessental oder Beeinflussung der Reflexionseigenschaften der vorhandenen Stützwände. Aufgrund des vergleichsweisen sehr hohen Aufwandes dieser Maßnahmen gegenüber einem eher geringen Nutzen (z. T. auch Erhöhung der Lärmpegel für bisher nicht betroffene Anwesen), wurde auf eine weitere Untersuchung und die Aufnahme in den Lärmaktionsplan verzichtet.  

Nach der heutigen Vorstellung des Entwurfes im Marktgemeinderat ist die Öffentlichkeit nach § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den Vorschlägen der Lärmaktionsplanung zu hören. Diese Vorgabe wird durch die geplante öffentliche Auslegung des Entwurfes erfüllt. Sollten Einwände und Anregungen von der Öffentlichkeit vorgebracht werden, müssen diese vom Gremium (analog Bauleitplanverfahren) behandelt werden.

Der evtl. nach der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeänderte Plan ist dann mittels Beschluss des Marktgemeinderates als gemeindliche Planung zu übernehmen und die Durchführung evtl. Maßnahmen zu beschließen. Danach erfolgt die Einholung des Einvernehmens der Regierung von Unterfranken zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, § 4 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG).

Beschluss

Die Fortschreibung 2020 der Lärmaktionsplanung des Marktes Höchberg in der Fassung vom 30.04.2021 wird hiermit vom Marktgemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Verfahrensschritt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47d Abs. 3 BImSchG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 14:18 Uhr