Abwasserzweckverband GRoßraum Würzburg (AGW); Satzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 22.06.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.7000.7130
5.000 Euro
Pflichtaufgabe

Von manchen Mitgliedsgemeinden des AGWs kam die Bitte auf, seitens des AGWs die Gemeinden zukünftig neben der reinen Abrechnung der Abwasserkosten im Verhältnis des Entwässerungsbetriebes der Stadt Würzburg mit den AGW Mitgliedsgemeinden die Dienstleistung zu erweitern und auch in den Themen des Abwasserrechts zu beraten und zu unterstützen, beispielsweise im Bereich der Wasserrechtsbescheide oder der Niederschlagsabwasserabgabe.
Bisher wurde Unterstützung seitens der Geschäftsleitung und der stellvertretenden Geschäftsleitung von AGW und den Mitarbeitern beim team orange unverbindlich angeboten, allerdings ohne eine satzungsgemäße Befugnis dafür zu haben. Es ist zum Teil auch eine tiefergreifendere Beratung und Unterstützung bei dieser komplexen Rechtslage gewünscht.
In der letzten Verbandsversammlung am 03.05.2021 wurde daher eine Änderung der Verbandssatzung vorgeschlagen und beschlossen. Hierbei wurde die Satzung um die Aufgabe der Rechtsberatung der Mitgliedsgemeinden im Abwasserbereich erweitert.

Da der AGW keine eigenen Mitarbeiter hat, wird das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg im Wege der Erweiterung der bestehenden Personalleihvereinbarung einen geeigneten Beschäftigten für diese Rechtsberatung zur Verfügung stellen. Zur Erfüllung der Aufgabe wird eine Juristin im KU eingestellt, die insbesondere folgende Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden wahrnehmen soll:

  • Beratung der Gemeinden im gesamten Bereich Abwasser (Schnittstelle zu Ingenieurbüros, Beantragung von Wasserrechten, Unterstützung im Bereich Abwasserabgabe, Schmutzfrachtsimulation im Gesamtentwässerungsgebiet, Antrag auf unbillige Härte bzgl. Niederschlagswasserabgabe)
  • Beratung der Gemeinden im Bereich der „Abflussmengen“
  • Schnittstelle zwischen Gemeinden und Landratsamt Würzburg/Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
  • Schnittstelle zwischen AGW und EBW in enger Abstimmung mit team orange.
Es ist angedacht, dass die Juristin einen Großteil ihrer Arbeitszeit für die Beratung des AGW zur Verfügung hat.

Die Änderung der Verbandsaufgabe bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung (Art. 44 Abs. 1 Satz 1 KommZG). Außerdem müssen alle betroffenen Verbandsmitglieder einverstanden sein (Art. 44 Abs. 2 Satz 1 KommZG), dabei ist für das Einverständnis der Verbandsmitglieder ein Beschluss des Gemeinderats notwendig.

Beim Markt Höchberg gab es bisher keinen Bedarf für eine Rechtsberatung durch den AGW. Auch künftig wird hier nicht die Notwendigkeit einer dauerhaften Stelle gesehen. Sollte im Einzelfall eine Rechtsberatung nötig sein, wäre es kostengünstiger diese einmalig in Anspruch zu nehmen.
Bei einer dauerhaften Besetzung dieser Aufgabe durch eine Juristin wird mindestens mit einer Verdopplung der Verwaltungskostenumlage (ca. 5.000 €) für den Markt Höchberg gerechnet.

Nach ausführlicher Beratung wird vorgeschlagen, der angedachten Satzungsänderung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgabe „Beratung der Mitgliedsgemeinden im Bereich des Abwasserrechts“ an den Zweckverband Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg (AGW) NICHT zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 09:36 Uhr