Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplan für die Jahre 2021 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.07.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Gemäß Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden.

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wird die örtliche Bedarfsplanung vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung der Jahre 2021 – 2024 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2021 11:26 Uhr