Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 27.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Höchberg ist mit der Gesamtmaßnahme „Altort Höchberg“ seit 2009 in dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“.
Zentrales Ziel dieses Programms ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Weiterhin zielt das Programm auf die Bewältigung von Funktionsverlusten, Gebäudeleerständen und abnehmenden Nutzungsintensitäten von Ortskernen. Durch die Förderung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sollen die Zentren zu lebendigen und attraktiven Standorten aufgewertet werden.
Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2022 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.
In diesem Jahr fand coronabedingt kein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2022 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.
Beschluss
Die Altortsanierung soll im Jahr 2022 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:
ISEK – Fortschreibung
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15.000 €
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Freiflächengestaltung Herrenweg 3
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500.000 €
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Umgestaltung Hauptstraße 63
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200.000 €
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715.000 €
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 715.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2022 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.08.2021 11:26 Uhr