Antrag der Turngemeinde Höchberg von 1862 e.V. auf einen zuschuss zur Erneuerung der 400 m-Laufbahn mit Sprunganlagen am Waldsportgelände
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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1.5531.9880
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50.000 Euro
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Freiwillig (Verein)
Pflicht (Schule)
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Mit Schreiben vom 26.05.2021 hat die Turngemeinde Höchberg von 1862 e.V. (TGH) einen Zuschuss für die Erneuerung der 400m-Laufbahn und Sprunganlagen am Waldsportgelände beantragt, die im August/ September erfolgen soll.
Die Sportanlage ist 19 Jahre alt und bedarf dringend einer Sanierung. Hierum haben in den letzten Jahren auch die Höchberger Schulen gebeten, die die Anlagen zum Schulsport nutzen. Diese kostenlose Mitbenutzung wurde im Erbbaurechtsvertrag von 1968 und 1998 vereinbart.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 90.000 Euro. Der Turn- und Leichtathletikverein hat beim BLSV eine Förderung in Höhe von 25% der Kosten beantragt.
Bei vergangenen Baumaßnahmen und Investitionen von Vereinen oder kirchlichen Einrichtungen hat sich die Gemeinde in der Regel mit einem Drittel an den Gesamtkosten beteiligt. Die Verwaltung schlägt vor, auch bei diesem Antrag so zu verfahren.
Somit würde sich zum jetzigen Zeitpunkt folgende Finanzierung ergeben:
Gesamtkosten
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90.000 Euro
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Zuschuss BLSV
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22.500 Euro
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Zuschuss Gemeinde
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30.000 Euro
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Fehlbetrag
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37.500 Euro
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Da die TGH einen Fehlbetrag von 37.500 Euro nicht alleine decken kann, hat sie den Landkreis Würzburg sowie verschiedene Unternehmen um Unterstützung gebeten. Sollte dennoch ein größerer Fehlbetrag bestehen bleiben, wird vorgeschlagen, dass sich der Markt Höchberg noch zusätzlich an dem Fehlbetrag beteiligt, da die Laufbahn und die Sprunganlagen für den Schulsport notwendig sind.
Bei einer weiteren Beratung wünscht der Ausschuss, dass ein Vertreter der TGH in der Sitzung persönlich die Finanzierung erläutert.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, sich an der Erneuerung der 400m- Laufbahn und Sprunganlagen am Waldsportplatzgelände mit einem Drittel der nachgewiesenen Gesamtkosten zu beteiligen.
Eine über dieses Drittel hinausgehende Förderung ist gesondert zu verhandeln, wenn die Auftragssumme sowie alle weiteren Einnahmen feststehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2021 10:08 Uhr