Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-012; Teilnutzungsänderung des Gewerbegebäudes für Einzelhandel im EG mit Fassaden- und Dachsanierung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant eine Nutzungsänderung einer Teilnutzfläche, Achse 3-10, der Firma Bosch Service Mezger-KFZ-Meisterwerkstatt in eine Nutzung für die Firma Woolworth.
Die Achsen 1-2 im EG sowie im UG haben zurzeit keine Nutzung. Eine spätere, neue Nutzung wird in einen neuen Bauantrag vorgelegt/mitgeteilt.

Das Schreiben des Antragstellers vom 23.02.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde nur mit dem Eigentümer von Fl.-Nr. 3144/3 (separate Planmappe) durchgeführt. Eine Beteiligung der Fl.-Nr. 3144 fehlt.
- Bei den neu vorgelegten Vordrucken fehlt die Unterschrift des Antragstellers und des Architekten.
- Mit Mail vom 08.03.2021 wurde dem Architekten mitgeteilt, dass aufgrund der bestehenden Stellplatzsatzung und des Genehmigungsbescheides von 2011, die jetzt vorgelegte Stellplatzberechnung falsch ist. Danach sind für die Firma Tedi, Firma Kik, Firma Reno je 20 m² Verkaufsfläche ein Stellplatz nachzuweisen. Für die Firma Lermann je 30 m² ein Stellplatz.
- Mit Schreiben vom 15.03.2021 widerspricht der Antragsteller den Ausführungen des Marktes Höchberg hinsichtlich des Stellplatznachweises. Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekanntgegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag grundsätzlich zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Teilnutzfläche des Gewerbegebäudes im Erdgeschoss mit Fassaden- und Dachsanierung wird zugestimmt.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die erforderlichen Stellplätze zu überprüfen und festzulegen. Nach gemeindlicher Berechnung ist von einer Gesamtstellplatzanzahl von 172 Stellplätzen auszugehen. Mit einer Abweichung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Die Schreiben des Architekten vom 23.02.2021 und vom 15.03.2021 sowie die Mail des Marktes Höchberg vom 08.03.2021 erhält das Landratsamt Würzburg zur weiteren Prüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 17:08 Uhr