Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-013; Änderungsantrag zu 2020-73 und 2017-264 - Nutzungsänderung: Einrichtung einer chirurgischen Praxis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § ...


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Mit Genehmigungsbescheid vom 14.08.2018 wurde die Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in Wohnraum für zwei Wohnungen genehmigt.

Mit Genehmigungsbescheid vom 19.10.2020 wurde ein Bauantrag für die Neuordnung der Parksituation auf dem Grundstück genehmigt.
Die Genehmigung beinhaltet 20 KFZ-Stellplätze auf dem Grundstück (davon 5 Duplexparker mit 10 Stellplätzen).

Der Bauwerber plant eine Nutzungsänderung der zwei genehmigten Wohnungen im rückwärtigen Gebäude in eine Arztpraxis.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Für das auf dem Grundstück bestehende Wohnhaus sind 12 Stellplätze erforderlich.
- Nach der Stellplatzberechnung des Antragstellers sind für die Nutzungsänderung 6 Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber berechnet hierfür eine HNF von 107,37 m².
Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der Berechnung der HNF die Fläche vom Empfang (21,3 m²) sowie die Fläche der Galerie (24,91 m²) angerechnet werden muss (mind. anteilsmäßig). Somit ergibt sich eine HNF von 153,58 m², das entspricht 8 KFZ Stellplätzen.
Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Stellplätze festzusetzen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die erforderliche Anzahl der Stellplätze festzulegen. Mit einer Abweichung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 17:08 Uhr