Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung | Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Fl.-Nrn. 2930, 2931/1 und 2932/1 der Gemarkung Höchberg - Vorhabensträger: Gärtnerei Karl-Heinz Hupp GbR, Otto-Hahn-Straße o. Nr., 97204 Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurden Gespräche mit Herrn Karl-Heinz Hupp hinsichtlich der Zufahrtssituation sowie der weiteren Entwicklung des Gärtnereibetriebes geführt. Bereits damals wurde von Herrn Hupp dargelegt, dass die vorhandene Erschließung nicht dauerhaft für den Zu- und Abfahrtsverkehr der Gärtnerei geeignet sei. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 2930, 2931/1, 2932/1 und 2928/1 der Gemarkung Höchberg sowie einen Teilbereich des Steinernen Brückleinsweges sollte deshalb die rechtliche Grundlage für die Durchführung einer Erschließungsmaßnahme und zukünftige bauliche Veränderungen des Gärtnereibetriebes geschaffen werden.

Der Marktgemeinderat hat sich aufgrund den Ausführungen des Gärtnereiinhabers bereits in seiner Sitzung am 05.02.2013 dafür ausgesprochen, den weiteren Entwicklungen des Betriebes nicht entgegenzustehen; dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde deshalb zugestimmt.
Durch den Vorhabenträger (Gärtnerei Karl-Heinz Hupp GbR) sollte in Abstimmung mit der Verwaltung ein geeignetes Büro mit der Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beauftragt werden. Aus betriebsinternen Gründen ist diese Beauftragung bisher jedoch noch nicht erfolgt.  

Aufgrund des langen Zeitraums seit der letzten Beschlussfassung, hat Herr Karl-Heinz Hupp nun mit Schreiben vom 08.03.2021 nochmals schriftlich erläutert, dass die Verkehrslage immer schwieriger wird und auch die Problematik der Parkplatzsituation von Jahr zu Jahr steigt. Zudem ist die Anlieferung von Produktions- und Handelsware meist nur noch durch große LKW´s möglich. Hierzu wäre es nun zwingend erforderlich, die Straße zur Gärtnerei auszubauen. Für die zudem evtl. notwendigen weiteren baulichen Entwicklungsschritte wird deshalb von der Karl-Heinz Hupp GbR erneut die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn.  2930, 2931/1 und 2932/1 der Gemarkung Höchberg sowie einen Teilbereich des Steinernen Brückleinsweges forciert.

Lageplanauszug:


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss hält an der Beschlussfassung des Marktgemeinderates aus der letzten Legislaturperiode fest und möchte die geplante weitere Entwicklung des Gärtnereibetriebes Karl-Heinz Hupp GbR durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermöglichen.

Durch den Vorhabenträger ist in Abstimmung mit der Verwaltung ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes zu beauftragen.

Analog anderer, bereits durchgeführter Verfahren bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen trägt der Vorhabenträger alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten (Planungsleistungen, Kosten der Erschließungsarbeiten, etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 17:08 Uhr