Wolfgang Karl, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und -anbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Beratung:

Der oben genannte Bauantrag wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Letztmalig am 13.10.2020.

Beschlussfassung vom 17.07.2017:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Es wird auf die vielen fehlenden Unterlagen und Abstandsflächen hingewiesen. Wie im Beschluss vom 12.01.2016 bereits festgehalten, bestand mit einer dreigeschossigen Bauweise kein Einverständnis. Jetzt liegt eine viergeschossige Bauweise vor, die in dieser Form in der umliegenden Bebauung nicht vorhanden ist.“

Unserer Rechtsauffassung hat sich auch das Landratsamt Würzburg angeschlossen. Siehe hierzu das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 05.12.2018.

Aufgrund der Klageerhebung durch den Bauherrn gegen das Vorgehen des Landratsamtes Würzburg, fand am 16.07.2020 ein in Augenscheintermin durch das Verwaltungsgericht Würzburg statt.

Mit Schreiben vom 11.09.2020 bittet das Landratsamt Würzburg um Stellungnahme zu dem vorgelegten Änderungsantrag. Der Änderungsantrag wird dem Bau- und Umweltausschussantrag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei der Prüfung der vorgelegten Planunterlagen wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauantrag wurde dem Markt Höchberg nur einfach vom Landratsamt Würzburg vorgelegt.
- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Die Abstandsfläche liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück. Eine Abstandsflächenübernahme liegt in einer Kopie aus dem Jahr 2015 bei. Ob sich diese Flächen mit der heutigen Planung deckt, konnte nicht geprüft und festgestellt werden.
- Die geplante Grundflächenzahl beträgt 0,63. Zulässig nach der BauNVO ist ein Wert von 0,4.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Anlage zur GRZ-, BGF- und BRT-Berechnung aus den Planunterlagen des Bauantrages von 2015 ist. Die Angaben in dieser Berechnung bezüglich Swimmingpool, Terrasse, 2. UG usw. decken sich nicht mit der heutigen vorgelegten Planung (siehe hierzu BG-2015-503).
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die separaten Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Bereits mit Beschluss vom 21.07.2017 hat der Markt Höchberg darauf hingewiesen, dass mit der damals (und heute) vorliegenden viergeschossigen Bauweise kein Einverständnis bestand. Bereits am 12.01.2016 hat der Markt Höchberg der damals geplanten dreigeschossigen Bauweise nicht zugestimmt. Zusammenhängend hat der Baukörper ein viergeschossiges Erscheinungsbild (2. UG, 1. UG, EG, DG/OG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper eine Gebäudehöhe von 9,13 m zuzüglich eines Vollgeschosses (2. UG) zur Straße aufweist.

Eine Überprüfung der erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass für das bestehende Zweifamilienwohnhaus drei Stellplätze erforderlich sind (siehe hierzu auch die Baugenehmigung vom 1971). Nachdem diese beiden Wohnungen um mehr als 10 % erweitert werden, sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich. Daraus folgt:

Drei Wohneinheiten (1. UG, EG, DG/OG) mit je zwei Stellplätzen

6 Stellplätze
Aufenthaltsraum, Gewerbe erforderlich
3 Stellplätze
Zusammen
9 Stellplätze

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stellplatzberechnung für das 2. UG angenommen wurde, da eine Definition für den Aufenthaltsraum fehlt.

Beschlussfassung vom 13.10.2020:

„Dem vorliegenden Bauantrag, der eine viergeschossige Bauweise darstellt, wird nicht zugestimmt. Ebenfalls kann einer Befreiung von der Stellplatzsatzung nicht zugestimmt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Unterlagen nach Auffassung des Marktes Höchberg fehlerhaft sind. Insbesondere wird um die nochmalige Überprüfung der Abstandsflächen sowie der Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn gebeten.“


Das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 13.04.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Die Überprüfung der erforderlichen Stellplätze für die jetzt vorliegende Planung hat folgendes ergeben:

Mit Genehmigungsbescheid vom 10.03.2016 sind für die KG/EG/DG-Nutzung 5 Stellplätze erforderlich. Für die separate Nutzungseinheit (wird einer Wohnung gleichgesetzt) 2 Stellplätze, sind zusammen 7 Stellplätze.
Da auch 7 Stellplätze in der nun vorliegenden Planung nachgewiesen sind, ist der Stellplatznachweis erfüllt.

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag, der nach Auffassung des Marktes Höchberg auch nach dessen Abänderung eine viergeschossige Bauweise darstellt, wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:17 Uhr