Ferhan Cakar, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-023;
Nutzungsänderung von Laden zu Bistro in dem bestehenden Anwesen Fl.-Nr. 249, Hauptstraße 36, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In dem Gebäude wurde 1961 ein Ladenraum für elektrische Artikel genehmigt.
Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Der Bauherr hat auf den Unterlagen nicht unterzeichnet.
- Nach der Stellplatzberechnung des Architekten sind aufgrund der bisher genehmigten Nutzungen für die bestehende Ladeneinheit drei PKW-Stellplätze als Bestand anzunehmen. Für die neue Planung ist für die Gaststätte gemäß Ziffer 6.1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 10 m² ein Stellplatz anzurechnen, ergibt zwei Stellplätze. Der Außenbereich bleibt gemäß Stellplatzsatzung dabei unberücksichtigt.
- Für die Verkaufsfläche im Eingangsbereich ist je 30 m² ein Stellplatz erforderlich, somit zusätzlich ein Stellplatz. Zusammen drei KFZ-Stellplätze. Diese Anforderung deckt sich mit dem Bestand, somit ist kein weiterer Stellplatz erforderlich.
Beschluss
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.
Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2021 09:17 Uhr