Optik Busse-Müller GmbH, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-024; Anbringen von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247/4, Hauptstraße 50a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Umbau der bestehenden Ladenfläche (siehe separater Bauantrag). Hierzu ist auch geplant, die Werbeanlagen zu erneuern.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Auf eine Nachbarbeteiligung wurde verzichtet.
- Geplant sind vier Werbeanlagen (Leuchtkasten mit Foto, Metallrahmen, hinterleuchtet, Markise mit Schriftzug, Ausleger)

Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungsatzung vom 12.12.2001. In der Satzung sind unter § 7 die Gestaltung Werbeanlagen und Automaten geregelt. Nachdem die Schriften in der geplanten Werbeanlage nicht gemalt, sondern aufgedruckt oder maschinell hergestellt sind, empfiehlt die Verwaltung einer eventuell erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der eventuell erforderlichen Befreiung von der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Abweichung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:17 Uhr