Optik Busse-Müller GmbH, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-025; Umbau einer bestehenden Ladenfläche und Nutzungsänderung von Kellerräumen / Einbau einer neuen Schaufensteranlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247/4, Hauptstraße 50a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen eine Neuaufteilung der Laden- und Werkstattfläche im Untergeschoss und im Erdgeschoss. Zudem soll der Windfang zurückgebaut werden.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Auf eine Nachbarbeteiligung für die Nutzungsänderung innerhalb des Gebäudes wurde verzichtet.
- In dem Anwesen wurde 1966 eine Bank genehmigt. Für eine Bank ist je 20 m² Hauptnutzfläche ein Stellplatz erforderlich. Für das Ladengeschäft je 30 m². Somit ergibt sich ein Überhang. Bestandschutz 5 Stellplätze, erforderlich für die Ladeneinheit 4 Stellplätze.
- Der Antragsteller teilt mit, dass gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung bei Verkaufsstätten mindestens zwei Fahrradstellplätze erforderlich sind. Im Bestand wurde 1 Fahrradstellplatz nachgewiesen. Für den einen fehlenden Fahrradabstellplatz beantragt der Antragsteller eine Abweichung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und der beantragten Abweichung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Fehlen eines Fahrradstellplatzes wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Abweichung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:17 Uhr